Heckschürze gesucht und diverse Fragen
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Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
Auto zu tief ? Felgen zu klein *gg*
Ich hab noch nix von einer gesetzlich festgelegten Mindesthöhe gehört und denke auch nicht, dass die die StvZo schon wieder umschreiben.
Ab Oktober wirds erstmal interressant mit den neuen Fahrzeugscheinen und Briefen - da stehen nämlich keine Eintragungen mehr drin :shock:
Ich hab noch nix von einer gesetzlich festgelegten Mindesthöhe gehört und denke auch nicht, dass die die StvZo schon wieder umschreiben.
Ab Oktober wirds erstmal interressant mit den neuen Fahrzeugscheinen und Briefen - da stehen nämlich keine Eintragungen mehr drin :shock:
Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
Davon habe ich ja noch gar nichts mitbekommen ... kann man dazu irgendwo was nachlesen? Ist tieferlegung dann nicht mehr in dem Maße möglich oder kann man es dann 'noch einfacher' machen?Tuning World hat geschrieben:Auto zu tief ? Felgen zu klein *gg*
Ich hab noch nix von einer gesetzlich festgelegten Mindesthöhe gehört und denke auch nicht, dass die die StvZo schon wieder umschreiben.
Ab Oktober wirds erstmal interressant mit den neuen Fahrzeugscheinen und Briefen - da stehen nämlich keine Eintragungen mehr drin :shock:

Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
Ah, hab' was ...
Die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente erfolgt definitiv ab 1. Oktober 2005. Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen, und zwar die
· Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)
· Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. ... Damit ist die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt. ...
Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist, zum Beispiel mit
· einem Wasserzeichen (stilisierter Adler)
· diversen sichtbaren und nicht sichtbaren floureszierenden Fasern bzw. Planchetten
· Mikroschriften
· nur unter UV-Licht sichtbarem Bundesadler.
Zusätzlich enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I ein optisch-variables Element in Form eines Kinegrams. ... Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann die Echtheit der Zulassungsbescheinigungen über den Vergleich der Dokumentennummer mit der im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten überprüft werden.
....
Mit den Codes und den hierzu eingetragenen Fahrzeugdaten werden EU-weite Fahrzeugkontrollen verbessert und neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten auch die Prüfung ermöglicht, ob der Fahrer eines Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
...
Zugegeben, ein Gewöhnungsprozess, der überwunden werden muss. Denn insgesamt sind ... diverse Einzeldaten anders dargestellt als in den derzeitigen Fahrzeugpapieren. ... Es kann das bisherige Format (zweimal faltbar auf Personalausweisformat) erhalten bleiben.
Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. ... Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
... Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden. Durch das neue Format und durch die Reduzierung des Datenumfangs ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der Fahrzeugtechnik die bisher im Fahrzeugbrief vorzunehmenden gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen. Weil nur noch zwei Halter- bzw. Zulassungseinträge enthalten sind, muss bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und die “Anzahl” sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Auskünfte gibt es im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. dieser durch Abschneiden der rechten unteren Ecke unbrauchbar gemacht. Künftig wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. ...
Der Fahrzeughalter bzw. -besitzer trägt die Kosten für den Austausch der Dokumente. Sie werden zusammen mit den Zulassungsgebühren erhoben. Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheins. Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 €. Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 €. Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist.
Die Einführung der neuen Zulassungsdokumente ist mit einem enormen Aufwand und einem nicht zu unterschätzenden Gewöhnungsprozess verbunden. Die Verwaltungen, die mit der Umstellung der Datenbestände und diverser Übermittlungsverfahren betraut sind, sind zwischenzeitlich darauf eingerichtet.
...
Die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente erfolgt definitiv ab 1. Oktober 2005. Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen, und zwar die
· Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)
· Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. ... Damit ist die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt. ...
Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist, zum Beispiel mit
· einem Wasserzeichen (stilisierter Adler)
· diversen sichtbaren und nicht sichtbaren floureszierenden Fasern bzw. Planchetten
· Mikroschriften
· nur unter UV-Licht sichtbarem Bundesadler.
Zusätzlich enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I ein optisch-variables Element in Form eines Kinegrams. ... Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann die Echtheit der Zulassungsbescheinigungen über den Vergleich der Dokumentennummer mit der im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten überprüft werden.
....
Mit den Codes und den hierzu eingetragenen Fahrzeugdaten werden EU-weite Fahrzeugkontrollen verbessert und neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten auch die Prüfung ermöglicht, ob der Fahrer eines Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
...
Zugegeben, ein Gewöhnungsprozess, der überwunden werden muss. Denn insgesamt sind ... diverse Einzeldaten anders dargestellt als in den derzeitigen Fahrzeugpapieren. ... Es kann das bisherige Format (zweimal faltbar auf Personalausweisformat) erhalten bleiben.
Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. ... Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
... Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden. Durch das neue Format und durch die Reduzierung des Datenumfangs ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der Fahrzeugtechnik die bisher im Fahrzeugbrief vorzunehmenden gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen. Weil nur noch zwei Halter- bzw. Zulassungseinträge enthalten sind, muss bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und die “Anzahl” sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Auskünfte gibt es im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. dieser durch Abschneiden der rechten unteren Ecke unbrauchbar gemacht. Künftig wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. ...
Der Fahrzeughalter bzw. -besitzer trägt die Kosten für den Austausch der Dokumente. Sie werden zusammen mit den Zulassungsgebühren erhoben. Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheins. Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 €. Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 €. Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist.
Die Einführung der neuen Zulassungsdokumente ist mit einem enormen Aufwand und einem nicht zu unterschätzenden Gewöhnungsprozess verbunden. Die Verwaltungen, die mit der Umstellung der Datenbestände und diverser Übermittlungsverfahren betraut sind, sind zwischenzeitlich darauf eingerichtet.
...
Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
ich habs auch vorhin erst gelesen....
http://www.wz-newsline.de/seschat4/200/ ... edid=73525
dort gibts mehr dazu
http://www.wz-newsline.de/seschat4/200/ ... edid=73525
dort gibts mehr dazu
Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
... Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
Und wo soll das dann stehen`? In der I wohl nicht !!! Muss man dann nen dicken Ordner mitführen ?
Da haben die sich wohl noch keine Gedanken drüber gemacht und das wird das Chaos schlechthin werden^^
Und wo soll das dann stehen`? In der I wohl nicht !!! Muss man dann nen dicken Ordner mitführen ?
Da haben die sich wohl noch keine Gedanken drüber gemacht und das wird das Chaos schlechthin werden^^
Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
Der Shark Corsa, welcher bei Autoscout drin steht, gehört nicht TW, sondern Mario Rosa.Pega hat geschrieben:Erst verkaufense den Shark Corsa bei AutoScout, nun keine Shark Hecks mehr....., was ist da denn los?
http://www.autoscout24.de/home/index/de ... 4rpkvucpdh
Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
Also verstehn muss man das doch nicht oder???
Das läßt der Mario Rosa den noch lackieren und Gfk Ausbau und dann verkauft er ihn. Und das auch noch für 15.000€ :shock: *günstig*
Aber nochmal zurück zum Thema. Ich habe gestern die Fotos vom Freak gesehn auf seiner Page von Winterstadt. und da fiel mir dieses Bild auf *look*
http://www.pixum.de/members/freak0815/? ... 543155476f
was ist das für ein Heck??? Vllt sieht das ja der Besitzer und kann was sagen
Das läßt der Mario Rosa den noch lackieren und Gfk Ausbau und dann verkauft er ihn. Und das auch noch für 15.000€ :shock: *günstig*

Aber nochmal zurück zum Thema. Ich habe gestern die Fotos vom Freak gesehn auf seiner Page von Winterstadt. und da fiel mir dieses Bild auf *look*
http://www.pixum.de/members/freak0815/? ... 543155476f
was ist das für ein Heck??? Vllt sieht das ja der Besitzer und kann was sagen
Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
[Spekulation ein]
PTW hat ein Komplettes C Corsa in der Entwicklung und soll wohl auch schon fertig sein, nur die Bilder dazu fehlen. Sieht mir ein wenig nach dem PTW aus irgendwie.....
Ansonsten glaub ich soetwas in der Art auch bei ebay schonmal gesehe zu haben.
Ich tippe aber mal auf PTW Heck als Vorverkaufsversion.
[Spekulation aus]
PTW hat ein Komplettes C Corsa in der Entwicklung und soll wohl auch schon fertig sein, nur die Bilder dazu fehlen. Sieht mir ein wenig nach dem PTW aus irgendwie.....
Ansonsten glaub ich soetwas in der Art auch bei ebay schonmal gesehe zu haben.
Ich tippe aber mal auf PTW Heck als Vorverkaufsversion.
[Spekulation aus]
Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
..ich würd sagen das auf dem Bild ist einfach der nachgemachte Riegeransatz von ebay und den angespachtelt
:?: oder der von ptw angespachtelt

Re: Heckschürze gesucht und diverse Fragen
@neuling
Rieger schaut anders aus.
Das Heck auf dem Bild geht in der Mitte nach oben, das ist beim Rieger Ansatz anders.
Mir siehts ganz nach PTW aus, entweder PTW Ansatz und gut gespachtelt, oder PTW Komplettschürze als kleines Goodie von dennen vorab bekommen
Rieger schaut anders aus.
Das Heck auf dem Bild geht in der Mitte nach oben, das ist beim Rieger Ansatz anders.
Mir siehts ganz nach PTW aus, entweder PTW Ansatz und gut gespachtelt, oder PTW Komplettschürze als kleines Goodie von dennen vorab bekommen
