Hi ,
hab mir vor einiger Zeit ein Gewinde Fahrwerk geholt und das auch schön brav eintragen lassen. Jetzt steht in der Zulassung der Abstand von Radmitte bis Unterkannte vom Radlauf, sind jetzt 290mm vorne und hinten. Ich denke mal weiter runter darf ich nicht das müsste ich neu eintragen lassen aber wie ist das denn wenn ich den jetzt auf sagen wir mal 310 oder so mache, also höher legen.Muss ich das neu Eintragen lassen oder so?
Fragen tu ich das deshalb weil ich ihn im Winter dann gern ein wenig höher drehen will.
Neue Eintragung erforderlich ?
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Re: Neue Eintragung erforderlich ?
Also rein rechtlich müsstest du es neu eintragen. Da das aber absoluter Schwachfug ist ( sonst müsstest ja jeden Herbst und jedes Früjahr zum TÜV ), macht keiner was, wenn er höher ist. Du solltest aber bedenken, dass du ab einem Unterschied von 2cm die Spur neu einstellen lassen musst.
Re: Neue Eintragung erforderlich ?
auf jeden fall eintragen lassen.... wenn du das nicht machst fährst du mit erloschener betriebserlaubnis...... und musst mit evtl folgen leben die fahrwerksänderungen zur stillegung 3 punkten und 50 eus füren können.....
Re: Neue Eintragung erforderlich ?
Ok alles klar, mal wieder was dazu gelernt, danke euch für die Info.
- black-dolphin
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Re: Neue Eintragung erforderlich ?
will jetzt nicht wieder ne polizeihinundherdiskussion hervorrufen, aber weil er höher ist als eingetragen wird ihn dir niemand stilllegen oder dir 3punkte geben, aller aller höchstens ne mängelkarte, was aber auch unrealistisch ist...also ich glaub die tüver würden selbst lachen wenn jeden früher und herbst paarhundert leute vor der tür stehen und sich ihre eintragung vom gewinde wieder ändern lassen würden...