bb - kamei

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olaeffchen

bb - kamei

Beitrag von olaeffchen »

hi. hab mir den bb von kamei geholt....
ABE sollte dabei sein.
Habe sie grade bnekommen aber ich bin mir nicht sicher ob das die ABE ist (eintragungsfrei)

hier steht nämlich TEILE-BEGUTACHTUNG NR1-0794.......

begutachtung einer scheinwerferblende zur Montage an PKW und LKW des
.......
etc

ist das eine ABE oder nur ein beschissenes Teilegutachten? sind 6 "seiten" din A6

thx
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Corsa1800

Re: bb - kamei

Beitrag von Corsa1800 »

Les es dir doch mal durch :roll:
Da steht doch drin,ob du es abnehmen lassen musst,oder es nur mitführen musst.

Aber wenn da Teilegutachten drübersteht ist meist auch ein Teilegutachten drin
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corsaminator

Re: bb - kamei

Beitrag von corsaminator »

ist es auch der original blick von kamai? oder en billiger ebay blick mit teilegutachten? oder en scharfer blick, der weiter runter geht?
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raver baby

Re: bb - kamei

Beitrag von raver baby »

die von kamei haben ne ABE und da steht "bestätigung" drauf oder sowas wenn ich mich recht erinner, also wirst du wohl irgendwas anderes haben
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olaeffchen

Re: bb - kamei

Beitrag von olaeffchen »

also es ist ein brocken von ebay, aber KAMEI ist auf dem bb "reingeossen"

hier steht am ende:

Durch den Anbau der SCheinwerferblende Typ 4 4105 werden keine baulichen Veränderungen am Fahrzeug im Sinne des § 19(2) StVZO vorgenommen.

Die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19(2) StVZO§ nicht.

Eine Begutachtung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder durch einen Prüfingenieur ist nicht erforderlich.



klingt ja schön, aber reicht das denn !?!?


darf man so etwas einscannen und für ecuh veröffentlichen !?
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Theux

Re: bb - kamei

Beitrag von Theux »

olaeffchen hat geschrieben:
Die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19(2) StVZO§ nicht.

Eine Begutachtung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder durch einen Prüfingenieur ist nicht erforderlich.
Noch Fragen. Natürlich reicht das
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