Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

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Anonymous

Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von Anonymous »

Hallo ich habe bei mir jetzt ein GW eingebaut und im Gutachten stand was von 75 mm Restgewinde, ich hab mich mit dem Prüfer auf 50mm geeinigt das hat er mir auch im Schein eingetragen, aber der ist mir noch zu hoch, fahre 7/8x14. Was ist wenn ich den jetzt weiter runterdrehe und die Bullen das mitkriegen, was krieg ich dann für ne Strafe?
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Zero
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Re: Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von Zero »

hmm fahren ohne betriebserlaubniss würd ich mal sagen...
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Amok
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Re: Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von Amok »

Hmmm ... allerhöchstens nen Mängelbericht! Wenn´s überhaupt jemand merkt. Wenn du nicht gerade mit der Lippe auf dem Boden schleifst, interessiert das doch garniemanden.
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Compact850V

Re: Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von Compact850V »

Amok hat geschrieben:Hmmm ... allerhöchstens nen Mängelbericht! Wenn´s überhaupt jemand merkt. Wenn du nicht gerade mit der Lippe auf dem Boden schleifst, interessiert das doch garniemanden.
mag sein ist aber dann trotzdem fahren ohne betriebserlaubnis ;)
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Anonymous

Re: Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von Anonymous »

hat jemand anderes schon erfahrungen gesammelt? bei einem Mangelbericht hab ich doch dann 2 Wochen Zeit um beim Tüv oder bei den Grünen vorstellig zu werden oder? Krieg ich da auch schon ne Strafe?
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Speedstar
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Re: Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von Speedstar »

also ich kenne das so:

1.der tüver trägt die tiefe ein,wie tief das fw gerade is(zählt die windnugen macht evtl. ne makierung)

2.der tüver trägt den verstellbereich von...bis ein und du kannst dann das fw 10x am tag rauf und runter drehen.
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Ole
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Re: Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von Ole »

bei mir wurde der abstand radmitte bis bördelkannte eingetragen.

das lustige ist nachdem ich nun fpr die 8*14" gezogen habe ist die eigentliche bördelkante nen ganzen stück nach oben gewandert.

tja nu ist er wenn man nachmisst evtl. vorne nen cm zu tief laut eintragung ;) aber das ist im toleranzbereich da sich so federn ja auch setzten etc :D

MFG Sven
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Speedy
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Re: Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von Speedy »

Speedstar hat geschrieben:also ich kenne das so:

1.der tüver trägt die tiefe ein,wie tief das fw gerade is(zählt die windnugen macht evtl. ne makierung)

2.der tüver trägt den verstellbereich von...bis ein und du kannst dann das fw 10x am tag rauf und runter drehen.

Kann von ene bekannten aus sagen hihi das war einmal , der tüv hier trägt die genaue tiefe nur noch ein.kein von bis mehr das gibt es bei unserem tüv nicht mehr :evil:
also auch nichts hoch runter , nach jeder höhenverstellung müste man zum tüv und den anderen wert eintragen ... "doof²

Gruß Stefan
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ET

Re: Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von ET »

Hi!

Also ich hab n KW-Gew. und da steht beim Einbau drin, dass man das Fahrwerk auf die Mitte des Verstellbereichs einstellen soll, wenn man zum TÜV geht. Und da der Verstellbereich im Gutachten drin steht, muss ich den ja au nutzen können. Was bringt mir n Gew.-Fahrwerk, wenn ich s net verstell darf???? Dann kann ich mir au n festes einbauen.
Unser TÜV trägt au die Maße Radnabe-Bördelkante ein.

Mfg tobi
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VeNoM
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Re: Gewindefahrwerk tiefer drehen als im Schein

Beitrag von VeNoM »

bei mir ist auch der Abstand von der Radmitte bis Bördelkante im schein eingetragen ;) abstand beim Reifeneintragen hat er 290 mm gemessen orginal 300mm hat aber gemeint das passt schon so (hab den noch vorher abissl runtergedreht *g*) und danach nochmal um 2cm tiefer aufschleifen kann nix wege nden begrenzern wennse mich mal anhalten dann sag ich halt das Fahrwerk hat sich noch gesetzt schon allein weils bei uns daheim sehr huckelig ist und wenns ihm net passt fahr ich mit der tiefe eben nochmal zum Tüv ich denke net das es da ein prob mit dem eintragen gibt, hab das ganze ja vorher selbst mit zwei grossen Keilen getestet obs schleift oder net und die Keile waren grösser als beim Tüv ! ;)

soweit ich weiss (hab auch ein KW gewinde) darf man es in dem bereich das im gutatchen steht rauf und runterdrehen ohne Eintragung, das fahrwerk muss natürlich selbstverständlich eingetragen werden, ich würde es einfach so tief drehen wie du es maximal haben möchtest dann zum Tüv, dann kannste es auf alle fälle wieder hochdrehen ohne zum Tüv zu müssen ! allerdings muss der Radsturz danach immerwieder eingestellt werden !
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