Schwarze Rückleuchten

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Cypher2Kill

Schwarze Rückleuchten

Beitrag von Cypher2Kill »

Passend zu meinen schwarzen Raid HP ANgel Eyes wollte ich demnächst schwarze Rückleuchten für meinen B-Corsa bestellen und wollte mal nachfragen ob diese hier legal sind:

http://cgi.ebay.de/Opel-Corsa-B-Rueckle ... otohosting

Bei Ebay steht ja mittlerweile überall bei das die ein "E" Prufzeichen haben und deshalb erlaubt sind aber das muss ja nicht immer stimmen...

Hab nämlich mal irgendwo gelesen dass Schwarze Leuchten nicht legal sind aber ich glaube das galt nur wenn die Scheiben der Rückleuhten ansich Schwarz gefärbt sind, oder?!
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Waldbrand
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Re: Schwarze Rückleuchten

Beitrag von Waldbrand »

Kauf die Dinger und schraub sie ran, die sind legal. :)

MfG, Michael.
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VeNoM
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Re: Schwarze Rückleuchten

Beitrag von VeNoM »

wieso sollten die nicht legal sein ? sind die normalen Lexus RL die sind klar erlaubt, die gibts es einmal in der optik wie hier aufn Bild und dann gibts noch die von Raidhp wo da innere in Blackchrom lackiert ist, diese von ebay bei deinem link hatte ich auch vorher dran bevor ich sie geschrottet habe.
Wie du schon sagtest, die SW die aber ne schwarze scheibe haben sind trotzdem E zeichen 100% "ILLEGAL" weil das nichts weiter als orgina RL sind die schwarz lasiert wurden.

Also wir Waldi sagt kaufen, dranschrauben und glücklich sein ;)
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corsafix

Re: Schwarze Rückleuchten

Beitrag von corsafix »

kanns dir die dinger ruhig kaufen, sind zumindest in luxemburg zugelassen denn ich war beimtüv und die haben nichts gesagt. in einer polizeikontrolle wurde ich auch nicht auf die dinger angesprochen ...


corsafix
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RoterBöhserCorsa

Re: Schwarze Rückleuchten

Beitrag von RoterBöhserCorsa »

die Teile sind zu 100% LEGAL
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OC-tune

Re: Schwarze Rückleuchten

Beitrag von OC-tune »

jo, Legalität = s.o.

was ich zu den RL noch empfehlen kann sind die Osram Diadem Blinkereinsätze !!
:arrow: kein hässlicher Gelbschimmer mehr.. :)

hab ich jetzt auch seit kurzem drin :wink:
little-blue
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Re: Schwarze Rückleuchten

Beitrag von little-blue »

Ich weiß erlich gesagt nicht was das soll. Auch wenn wir hier tausendmal reinschreiben, dass die legal sind, müssen sie es trotzdem nicht sein. Wichtig ist, ob Du den Anzeigentext gelesen hast, da steht nämlich "E-Prüfzeichen" und "Eintragungsfrei" drin (zugesicherte Eigenschaft). Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Als nächstes ist der Verkäufer nicht für unsere Zusicherungen haftbar, dass bedeutet, egal was wir sagen, es spielt keine Rolle. Wenn Du es ganz genau in schriftlicher Form haben willst, dann frag den Verkäufer. Frag ihn auch nach einem entsprechendem Schriftstück, denn auch bei Lampen mit E-Zeichen gibt es sowas.

little-blue
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VeNoM
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Re: Schwarze Rückleuchten

Beitrag von VeNoM »

ich denke das thema mit dem schriftstück wurde nun schon lange geklärt, man braucht kein schriftstück dazu und das selbe sagten die letzten 5 Prüfer die ich gefragt habe. Sie müssen E geprüft sein und den in Duetschland geltenden bestimmungen gerecht sein sprich (reflektor uw.) die haben sich die leuchten angeschaut bei mir und meinten das die absolut legal sind und auch net eingetragen werden müssen. Bei uns werden diese sachen schon garnichtmehr eingetragen von den prüfern weil jeder sagt das es dummfug ist und das nur unnötig kosten verursacht bei den leuten
little-blue
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Re: Schwarze Rückleuchten

Beitrag von little-blue »

Ich hab doch nicht gesagt, dass er sie eintragen lassen soll. Er kann sich als Beweis der Aussage des Verkäufers ein entsprechendes Schriftstück vorlegen lassen. Meine blauen sind ja auch nicht eingetragen. obwohl die kein E-Zeichen, sondern nur eine ABE habe. Das reicht auch vollkommen aus.

little-blue
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bends

Re: Schwarze Rückleuchten

Beitrag von bends »

Naja,neulich meinte so eine weibliche Polizistin,ich nenne sie mal Bullete :lol: ,das ich zusätzlich zu dem E Prüfzeichen noch ein Schriftstück dabei haben muss,das das Anbeiteil auch für das Auto genehmigt ist. Bei Schweinwerfer oder Leuchten ist das Albern,bei mir ging es um die Spiegel.

Naja,weiß nicht was ich davon halten soll,weil genau genommen müssten die ja dann für die Halterungen sein.

Irgendwie,obwohl es ja eigentlich esay ist,verwirren mich manche Aussagen zunehmend.
Bei Rückleuchten ist dies jedoch relativ klar,das sie zugelassen sind.Es sei denn,du meinst die Golf LED Leuchten,die rechts und Links 4 cm abstehen :lol:
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