Mindestbodenfreiheit
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Mindestbodenfreiheit
Hallo Freunde des guten Geschmacks!
Kann mir einer sagen wie hoch ein Fahrzeug mindestens sein muß? Ich bekomm da immer verschiedenes gesagt. Ich vermute mal 10cm bei tragenden Teilen und 8 bei Spoilern aber das ist sozusagen nur eine Schätzung aus dem seither gehörten.
Da ich im Frühjahr endlich meine RSC-Frontschürze fahren will sollte ich diese dann ja auch fast eintragen. Mein Tigra ist mit 35er Eibach Federn auch nicht grade brachial tief *g* trotzdem hab ich mit der Schürze nur noch ca 72mm bis zum Asphalt. Gibts da Probs beim Tüver?
Wär echt nett wenn Ihr mich da mal aufklähren könntet.
Blitzgruß Matze (Sid)
Kann mir einer sagen wie hoch ein Fahrzeug mindestens sein muß? Ich bekomm da immer verschiedenes gesagt. Ich vermute mal 10cm bei tragenden Teilen und 8 bei Spoilern aber das ist sozusagen nur eine Schätzung aus dem seither gehörten.
Da ich im Frühjahr endlich meine RSC-Frontschürze fahren will sollte ich diese dann ja auch fast eintragen. Mein Tigra ist mit 35er Eibach Federn auch nicht grade brachial tief *g* trotzdem hab ich mit der Schürze nur noch ca 72mm bis zum Asphalt. Gibts da Probs beim Tüver?
Wär echt nett wenn Ihr mich da mal aufklähren könntet.
Blitzgruß Matze (Sid)
Re: Mindestbodenfreiheit
diese Mindestmaße sind quasi richtlinien, gibt leute die weit aus weniger haben AAAABBBBBEEEERRRR jetzt kommt es.
Messe mal die Lichtaustrittsunterkante zum Asphalt, diese darf 50 cm nämlich nicht unterschreiten und das maß is au jedenfall ein MUß und muss auch eingahalten werden, findest du nen Tüver der es dir einträgt fährst du quasi trotzdem illegal rum, die Polizei kann dir zumindest sofort eine aufn Deckel binden !
Messe mal die Lichtaustrittsunterkante zum Asphalt, diese darf 50 cm nämlich nicht unterschreiten und das maß is au jedenfall ein MUß und muss auch eingahalten werden, findest du nen Tüver der es dir einträgt fährst du quasi trotzdem illegal rum, die Polizei kann dir zumindest sofort eine aufn Deckel binden !
Re: Mindestbodenfreiheit
ARGH !!!
Erstens.. lies die Tüv-Forum Regeln bitte nochmal... hier wird nicht gepostet, ich verschieb es gleich !
zu deinem Problem:
da gilt das was Venom gepostet hat.. und folgendes:
Bodenfreiheit bei Tieferlegung
Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?
In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind
* die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
* den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
* den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
* Straßenbau
anzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten. Quelle: Dekra
mfg Tobi
Erstens.. lies die Tüv-Forum Regeln bitte nochmal... hier wird nicht gepostet, ich verschieb es gleich !
zu deinem Problem:
da gilt das was Venom gepostet hat.. und folgendes:
Bodenfreiheit bei Tieferlegung
Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?
In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind
* die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
* den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
* den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
* Straßenbau
anzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten. Quelle: Dekra
mfg Tobi
Re: Mindestbodenfreiheit
Um dir die Fragen noch weiter zu erleichtern :
in der Praxis wird das mit 7cm zu formelastischen Teilen und 8cm zu feststehenden Teilen gehandhabt, laut neuer EU Verordnung / Richtlinie.
Also musst du mind. 0,8 cm höher an der Front ;o)
in der Praxis wird das mit 7cm zu formelastischen Teilen und 8cm zu feststehenden Teilen gehandhabt, laut neuer EU Verordnung / Richtlinie.
Also musst du mind. 0,8 cm höher an der Front ;o)
Re: Mindestbodenfreiheit
schon allein seine Lichtaustrittsunterkante wird keine 50 cm haben also muss er wahrscheinlich so oder so hoch 

Re: Mindestbodenfreiheit
Hm,
ich weiss nicht wie tief diese Front kommt. Weiss nur, mit unserer und 8cm Bodenfreiheit haste genau 49,5 - 50cm *ggg*
ich weiss nicht wie tief diese Front kommt. Weiss nur, mit unserer und 8cm Bodenfreiheit haste genau 49,5 - 50cm *ggg*
Re: Mindestbodenfreiheit
jungs/mädels mal im ernst wer hat bitteschön hier im forum alles 8cm bodenfreiheit an der frontschürze???? das mit dem lichtkegel weiß ich und das wird immer knapp oder?
- Crazy-Corsa
- Senior
- Beiträge: 492
- Registriert: Do 26. Jan 2006, 21:18
- Kontaktdaten:
tiefer
also meiner ist auch sau tief und ich meine sau tief ich habe in meinem
90\50 Fahrwerk drin und ich habe es auch eingetragen bekommen es kommt auf den Tüv drauf . Ich hatte auch welche .
Die so ein blödsinn erzählt haben es gibt keine Regel wie Tief ein Auto sein darf das ist ermessens sache des Tüvs und der Polizei
die Polizei kann dein Auto trotz das alles Eingetragen ist. Dein Auto still legen wegen egen einen grund !
90\50 Fahrwerk drin und ich habe es auch eingetragen bekommen es kommt auf den Tüv drauf . Ich hatte auch welche .
Die so ein blödsinn erzählt haben es gibt keine Regel wie Tief ein Auto sein darf das ist ermessens sache des Tüvs und der Polizei
die Polizei kann dein Auto trotz das alles Eingetragen ist. Dein Auto still legen wegen egen einen grund !
Re: tiefer
das ist richtig das kann sie und bevor ich ne Tieferlegung habe wo ich schweine tief bin und die Lichtaustrittsunterkante irgendwo bei 48 cm rumgammelt wo ich in fast jeder Polizeikontrolle probleme bekomme schaue ich doch lieber das ich ne tiee front habe aber eben diese 50 cm wenigsten halbwegs eingehalten werden bei 49,5 da mostert die Polizei vielleicht abissl man kmmt aber durch bei 48 kannste das vergessen, die messen mittleriweilen nämlich immer häufiger nachcrazy-Corsa hat geschrieben:also meiner ist auch sau tief und ich meine sau tief ich habe in meinem
90\50 Fahrwerk drin und ich habe es auch eingetragen bekommen es kommt auf den Tüv drauf . Ich hatte auch welche .
Die so ein blödsinn erzählt haben es gibt keine Regel wie Tief ein Auto sein darf das ist ermessens sache des Tüvs und der Polizei
die Polizei kann dein Auto trotz das alles Eingetragen ist. Dein Auto still legen wegen egen einen grund !
Re: Mindestbodenfreiheit
Da kann wohl jemand Fakten und Ermessensspielraum nicht unterscheiden,
versuch dich doch bitte angemessen auszudrücken.
Danke
versuch dich doch bitte angemessen auszudrücken.
Danke