Ich hatte anfangs mein KW FW verbaut und nen Jahr Später die Reifen eintragen lassen, wurde alles ordnungsgemäß geprüft nur steht trotzdem beides einzeln drin
Also eigentlich sind ja alle Fahrwerke nur in Bezug auf die Serien Bereifung geprüft...oder?
Bei mir im Gutachten meines K.A.W.-Gewindes stand eindeutig drin "von der Serienbereifung abweichende Radreifenkombinationen sind gesondert zu betrachten"...D.h. im Klartext, dass ein Fahrwerk eigentlich immer zusammen mit den Felgen betrachtet werden muss...Sind ja auch beides Teile, deren Auflagen sich ggf. ausschließen könnten, sodass etwa Änderungen, wie z.B. Radläufe verbreitern o.ä. erforderlich werden könnte...
Daher kann ich die beiden Sachen eigentlich nicht einzeln betrachten...
Wie das dann aber im Schein stehen...hmmm....das ist sicherlich von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich...
Ich hab 2 verscheidene Fahrwerke und Radreifenkombis eingetragen...
Einmal:
Weitec Ultra GT 40/40 und RH Cup-Felgen in 7,5 x 16 mit 215/40 Reifen
--> da steht nix von "in Verbindung mit"....sondern nur ungefähr "Fahrwerksfedern xy VA/HA " und dahinter "a. genehmigt" (also "auch genehmigt" ) "7,5 x16 RH AD-Cup Felgen mit 215/40 Reifen"...
Dann:
Bei meinem Gewindefahrwerk steht allerdings "i.V. mit Felge usw..."
Also 2 unterschiedlich Handhabungen...
Ich denke mir bloß, dass man mit den Worten "i.V. mit" einen Vorteil hat, weil man bei einer Kontrolle sofort nachweisen kann, dass beide Teile in Abhängigkeit voneinander geprüft wurden...
Wenn das nur einzeln dasteht, dann kann man zwar eigentlich auch davon ausgehen, dass es der Tüv ja zusammen am Auto verbaut gesehen und auch abhängig voneinander betrachtet haben muss, da es ja eben beides im Schein steht, aber ob einem das die Polizei dann abkauft, ist fraglich...
mfg