Muß man den EINARMWISCHER eintragen?

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ch_wagner
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Re: Muß man den EINARMWISCHER eintragen?

Beitrag von ch_wagner »

Das interessiert die "original" Wischer und den Tüv doch auch nicht!
Doch halt indirekt, denn je flacher die Scheibe steht brauchst nen längeres Wischerblatt um noch ordentlich rauszusehen.

Kann Dir nur sagen, dass das Wischerfeld mit nem EAW beim Tigra ist wesentlich kleiner als das mit den originalen Wischern.
So schlimm ist's wie gesagt beim Corsa nicht, weil die Scheibe nicht so hoch ist. Das Wischerfeld ist bei beiden natürlich das Gleiche. Die Sache für den TÜV ist nur, dass es das Sichtfeld des Fahrers wischt.

Mehr kann ich dir jetzt nicht sagen.

Gruß
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tigrafighter

Re: Muß man den EINARMWISCHER eintragen?

Beitrag von tigrafighter »

Zitat:
Das interessiert die "original" Wischer und den Tüv doch auch nicht!

Doch halt indirekt, denn je flacher die Scheibe steht brauchst nen längeres Wischerblatt um noch ordentlich rauszusehen.

Die Originalwischer Corsa und Tigra sind doch beide gleich lang (450mm)!
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ch_wagner
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Re: Muß man den EINARMWISCHER eintragen?

Beitrag von ch_wagner »

aber wenn die Scheibe flacher steht, dann siehst du trotzdem weniger.
Musst das immer auf die Sicht des Fahrers beziehen!
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ch_wagner
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Re: Muß man den EINARMWISCHER eintragen?

Beitrag von ch_wagner »

schau mal:

Ist jetzt von der Seite gesehen, das schwarze ist die Scheibe und das rote der Wischer. (stark vereinfacht klar)
Und bei ner flacheren Scheibe siehst du weniger!
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