auf jedenfall haben wir ja schonmal das mit den Seitenblinkern am Corsa gelöst nun müssen wirs nurnoch beim Tigra heraus finden


Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
Also so wie ich das sehe, hängt es von der Kategorie der Streuscheibe des Blinkers ab, ob man das mit den AE darf oder nicht...vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Vorgeschrieben sind paarweise angebrachte Blinkleuchten für gelbes
Licht an der Vorderseite oder am vorderen Teil der beiden Längsseiten
und an der Rückseite.
Jedoch ist eine Blinkleuchte an den Längsseiten ausreichend, wenn Fz-
Länge < 4 m und Breite < 1,6 m. Zusätzliche Blinkleuchten sind an beiden
Längsseiten erforderlich, wenn Abstand der einander zugekehrten äußeren
Ränder der Lichtaustrittsflächen von vorderer zu hinterer Blinkleuchte
> 6 m. Vordere und seitliche Blinkleuchten können in einer Leuchte
kombiniert sein. Dabei sind die Kategorien 1 und 5 separat auf ein und
derselben Abschlussscheibe ersichtlich.
Bei Ihrem Scheinwerfer ist dieses zu prüfen. Befindet sich für den
Fahrtrichtungsanzeiger nur die Kennzeichnung 1 auf der Streuscheibe,
sind separate seitliche Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich.
Serienkonform sind die Scheinwerfer nur für die geprüfte und dokumentierte
Kategorie. Wenn durch die Austauschleuchten eine Leuchtenkategorie
entfällt (z.B. die Rückstrahler bei getönten Schlussleuchten), sind diese
durch gesonderte Einrichtungen dieser Kategorie zu ersetzen.
Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den
Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen
finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden
Link runterladen können:
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id= ... anguage=de
bzw.
http://www.dekra.de/live/mediendatenban ... ce5ecb.pdf