@lattepaul: ich war eben ma bei uns aufer polizeistation und hab ma nachgefragt,
weil ich eh da inner gegend war und die sagten folgendes:
das schild muss mit der unterkante mindestens 300mm (hinten) und 200mm (vorne) über der fahrbahn sein. dabei darf das schild die bodenfreiheit des fahrzeuges nicht verändern. außerdem muss das ne neigung von 0°-30° in fahrtrichtung haben...

