14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

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The One

Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von The One »

balzmatthias hat geschrieben:Hi.

Nur nochmal ne Frage am rande. Ist es jetzt die Lichtaustrittskante gemeint oder die scheinwerferunterkante?

Weil rein theoretisch könnte ma mit den Angel Eyes wenn es die Lichtaustrittskante ist wieder 2,5cm gewinnen odeR?
Ist die Scheinwerferunterkante.
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fabrim

Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von fabrim »

Zu der Geschichte mit Scheinwerferunterkante.
Mann Mann. Hab ich da mal für ein heißes Thema gesorgt.
Also. Habe bei meinem Tuner nachgefragt bei dem mein Fahrwerk auch eingetragen wurde. Ihr habt alle wie immer recht behalten. :)

50cm Scheinwerferunterkante. Ich habe es nur durcheinandergeschmissen bzw. falsch verstanden da meine Höhe zum Zeitpunkt der Eintragung auf 49 stand. Ich hatte dann eben die Zahl 4 und die Zahl 0 im Kopp.

Zustande kommt 4 u 0 = 40 :D

Verzeihung und kommando zurück mit 40
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huggy_bear

Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von huggy_bear »

die sw-unterkante is wurst...es geht um die 50cm lichtaustrittkante
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raver baby

Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von raver baby »

eignetlich schon, leider nehmen das viele prüfer nicht wirklich ernst, mit den angel eyes die jetzt die linsen haben könte man rein theoretisch auch ca. 3 cm weiter runter gehen also quasi 47 cm scheinwerferunterkante haben aber die austrittsfläche des lichts liegt bei 50 cm...
nunja interessieren tut das keinen prüfer den ich bis jetzt gesehen habe, schade. die bestanden weiterhin auf 50 cm scheinwerferunterkante
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Corsaconni

Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von Corsaconni »

lichtaustrittkante ist wichtig,alles andere ist wurschd...
auf den tollen sonar engelsaugen sind so markierungen drauf wo die genaue austrittskannte zu sehen/messen ist!sind knapp 3cm was man an höhe bzw. tiefe gewinnen kann!
bei den org. scheinwerfer wird von der reflektorunterkante gemessen,reflektorunterkante ist lichtaustrittkante!
nur aus diesem grund hab ich mir so super scheinwerfer eingebaut...
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balzmatthias
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Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von balzmatthias »

Also ist es die Lichtausdrittskannte weil dann haben ich vom boden bis zu unterkante von der Linse 510mm.

Die lichtaustrittskannte gilt ja nur für das Abblendlicht odeR?
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Corsaconni

Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von Corsaconni »

juuup,fernlicht und standlicht ist bumbel...l
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balzmatthias
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Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von balzmatthias »

Hat jemand zufällig den gesetzesauszug
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Corsaconni

Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von Corsaconni »

stvzo,da steht alles drin!



§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
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balzmatthias
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Re: 14" und 60/40 wie schauts aus? wer hat bilder?

Beitrag von balzmatthias »

also bin ich j mit meinen Angels mit 510mm drin im bereich
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