Wenn du mich Zitierst dann aber Richtig oder bist du von der Bildzeitung?
Ich habe Geschrieben "
WENNeine Messung vorgenommen wurde" ich konnte doch nicht Ahnen das ich extra betonen muß das, das aber unwahrscheinlich ist! Ich dachte soweit könnte mann selber....
Was Punkt 1 angeht so zitierst du mich nur bzw. garnicht. Hab ich habe bereits gesagt das es passieren kann das du ein Fahrtenbuch führen musst aber auch das ist unwahrscheinlich!! Wenn das gefordert wird hast du zum wiederholten male verstöße begangen und dich damit rausgeredet du warst das nicht und du gibst die Daten desjenigen nicht herrausIch rede hier nicht von ein oder zwei mal!!
.:AlTeNdOrFeR:. hat geschrieben:Bei der Version 1 von Pümpel, viel Spaß, dann darfste Fahrtenbuch führen...
Und da würd ich doch lieber die 35 Euro Verwarngeld zahlen.
Wenn er seinen Führerschein noch auf Probe hat reicht das für eine Nachschulung und das kostet deutlich mehr als 35 Euro
Gruß Pümpel
PS Lesen kannst du ja! Jetzt mußt du nur noch lernen zu Zitieren