Sind die scheinwerfer und dazu böserblick erlaubt?

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NocturnoCorsa

Re: Sind die scheinwerfer und dazu böserblick erlaubt?

Beitrag von NocturnoCorsa »

BlueCorsaRollinOnChrome hat geschrieben:In der Tat. Das Gutachten bezieht sich auf orig. Wenn dann müsstest du evtl. die Blenden bestellen und sie (unlackiert noch) mal mit zum TÜV bringen und hinhalten und dann fragen ob die das eintragen würden, bevor du einen Haufen Geld rauswirfst. Und wenn die es in deiner Gegend nicht eintragen kannst die Blenden unlackiert wieder gut verkaufen!

jo genau so würd ichs auch machen.
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