Abschlepphaken

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Vangelis

Abschlepphaken

Beitrag von Vangelis »

jaja jeder denkt jetzt wieder was weiß ich alles :)

nee es geht mir eigentlich nu darum: hab grad meine heckschürze eingetragen. der tüffer hat aber drunter geschrieben " der abschlepphaken muss frei zugänglich bleiben"!!

also a) will ich des aba net, will des dumme loch zumachen
und b) hab ich grad nachgeschaut fürn tigra is die hintere ja gar keine pflicht, da er laut §43 ja gar keine anhängelast hat

so was blüht mir wenn ich das loch trotzdem zu mache? also ich mein trotz dass es in der eintragung steht? weil dann war das ja schon falsch, weil der tüffer hat des mangels besseren wissens so eingetragen?

mfg
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TwoBeers
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Re: Abschlepphaken

Beitrag von TwoBeers »

Genau, eigentlich solltest du nochmal zu dem Tüver hin, denn beim Tigra ist nur vorne die Öse Pflicht, hinten nicht.
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Nori
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Re: Abschlepphaken

Beitrag von Nori »

Laut TÜV muss man nur Abschleppbar sein aber nicht selber Abschleppen können also reicht der vorne.
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Vangelis

Re: Abschlepphaken

Beitrag von Vangelis »

jo hab ihn leider grad nimmer erwischt...

meine frage war ja eigentlich was passiert wenn ich des loch halt jetzt einfach zumach trotz dass er als anmerkung bei der eintragung hingeschrieben hat dass die öse frei zugänglich bleiben soll!

kann ja notfalls auch den § ausdrucken unterschreiben lassen udn so ins auto legen oder?


und laut tüv bzw gesetz müssen alle autos mit anhängelast hinten eine vorrichtung zum anbringen von schleppseilen bzw stangen besitzen, des darf man nicht verallgemeinern auf alle autos
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ch_wagner
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Re: Abschlepphaken

Beitrag von ch_wagner »

geh mal zu deinem Tüv'er und frag ihn mal ob er das nicht noch ändern könnte, soviel ich weiß ist nur vorne Pflicht.

Habe bei mir auch den Abschlepphaken nicht mehr frei zugänglich.
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VeNoM
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Re: Abschlepphaken

Beitrag von VeNoM »

bei meinem Corsa ist der Haken auch nichtmehr zugänglich aus dem einfachen oben genannten grund das es keine Pflicht ist, das man jemanden abschleppen kann/muss, man muss lediglich selbst abschleppbar sein.
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit den Abschlepphaken auch einfach austragen zu lassen
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ice tiger
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Re: Abschlepphaken

Beitrag von ice tiger »

Hallo,

Na hast du die Eintragung schon im Fzg.-Schein?

Wenn nicht, dann hinfahren, Paragraphen unter die Nase des Prüfers halten und eine Abänderung verlangen...

mfg
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FTBerlin
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Re: Abschlepphaken

Beitrag von FTBerlin »

das muss nich unbedingt geändert werden, da es ja nicht vorgeschrieben ist einen haken am heck zu haben.... aber um eventuellen problemen mit der polizei vorzubeugen würde ich das auch ändern......
geh einfach zu dem tüver hin und schilder ihm das..... denn sollte er es ändern....
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Vangelis

Re: Abschlepphaken

Beitrag von Vangelis »

jo also hab mich beschwert!

"huch da hab ich doch ein wort vergessen einzufügen...es sollte heißen vordere abschleppoese muss zugänglich bleiben"
schon komisch wenn es eigentlich um eine heckstoßstange ging ^^

naja hat sich ja alles geklärt
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VeNoM
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Re: Abschlepphaken

Beitrag von VeNoM »

es wird alles gut ^^
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