tacho corsa b zählwerk

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gewissen
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Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von gewissen »

soll heisen, wenn man nen gebrauchten Tacho bekommt, der 50tkm weniger drauf hat und den so einbaut ist das legaler, als wenn man den an die Tatsächliche Laufleistung des wagens anpasst. Interessante Theorie.
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tuning_by_dani

Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von tuning_by_dani »

gewissen hat geschrieben:soll heisen, wenn man nen gebrauchten Tacho bekommt, der 50tkm weniger drauf hat und den so einbaut ist das legaler, als wenn man den an die Tatsächliche Laufleistung des wagens anpasst. Interessante Theorie.
nein das ist auch illegal. tachotausch und km verstellen dürfen nur noch von werkstätten gemacht werden laut gesetz da es sonst betrug ist. auch sagen mir mal wenn du 90.000 hast nen neuen kaufst und den dann auf 90.000 einstellst. das ist auch betrug du musst das beglaubigen lassen von einer werkstatt. nachher kommt einer her und sagt weil er zb merkt das du als 2ten tacho enn tigra tacho einbaut hast das du den km-zähler zb um 20.000 verdreht hast obwohls net so ist. dann biste ganz schön gelackt ;)
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JPR

Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von JPR »

habt ihr da auch mal Paragraphen, in denen man das explizit nachlesen kann??

Da liest man viele gegenläufige Meinungen ;) Aber ich möchte wirklich kein halbes Dreiviertelwissen hier wiedergeben, sondern würde lieber an Hand des Gesetzestextes selber beurteilen.. Vielleicht kennt auch schon jemand entsprechende Gerichtsurteile?

Also nicht daß mich das in irgendeiner Weise vom Tacho-um/ausbau -zum Zwecke der Kilometerstandanpassung an den realen Stand- abhalten würde :P nagut meinem Tachoprojekt gäbe es schon einen deutlichen Dämpfer..
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tuning_by_dani

Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von tuning_by_dani »

[quote="JPR"]habt ihr da auch mal Paragraphen, in denen man das explizit nachlesen kann??

Da liest man viele gegenläufige Meinungen ]


hab das heir mal auf die schnelle gefunden. war in nem anderen forum:




Illegale Zeitmaschine

Wer am Kilometerstand dreht, steht künftig mit einem Bein im Gefängnis.
Ein neues Gesetz verbietet jede Manipulation am Tacho.

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem "das Verfälschen der Messdaten eines Kilometerzählers" mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert wird. Heißt: Wer am Tacho dreht, macht sich künftig in jedem Fall strafbar - egal, welche Gründe er dafür angibt.

Damit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, denn bislang war das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann verboten, wenn eine betrügerische Absicht dahinter steckte. Das allerdings war den Tachodrehern, die das Manipulieren von Wegstreckenzählern immer öfter auch im Internet anbieten, meist nur schwer nachzuweisen.

Jetzt ist jegliche Manipulation, ob mit elektronischen Programmen oder per Drehen an der Tachowelle, untersagt. Geschützt sind damit künftig "alle Arten von Wegstreckenzählern in Kraftfahrzeugen jeglicher Art". Ebenfalls unter Strafe verboten sind Herstellung und Besitz
von Computerprogrammen, mit denen die Messdaten moderner Kilometerzähler geändert werden können.

Quelle:
http://www.gmx.net/sidbabhddc.112115186 ... 10514.html
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JPR

Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von JPR »

Das ist wieder hören - sagen.. Ausserdem schon fast ein Jahr alt!

Ich will Paragraphen und nicht auszugsweises Zitieren Dritter ohne Quellenangaben..
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JPR

Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von JPR »

das wäre wohl:

----------------------------------
Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

-------------------------- und --------------------

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

--------------------------------

nach StVZO braucht man also nichtmal einen kilometerzähler ;)
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Waldbrand
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Registriert: Di 17. Jun 2003, 01:39

Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von Waldbrand »

Moin,

Ihr redet die ganze Zeit von Tachos die IM Fahrzeug sind!

Wenn ich nun aber meinen Defekten Tacho mit 100.000 km ausbaue, und einen mit 35.000km einbaue, DANN mache ich mich strafbar, wenn ich das Austauschteil auf 100.000km einstelle, dann nicht.


Einbau eines Tachos mit 35.000km = Manipulation.
Einbau eines Tachos mit 100.000km = keine Manipulation.

Wenn Du bei Opel einen neuen Tacho bestellst, bauen die Dir das Ding auch nicht mit 0km ein!
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Corsario95

Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von Corsario95 »

Wie ich diese Paragraphenreiterscheisse hasse. Es mag zwar dieses Gesetz geben, aber was passiert, wenn der Tacho kaputt geht?

Bei meinem W124 Schätzchen hat sich bei Erwärmung das Metallmitnehmerrädchen geweitet und der Kilometerstand wurde nicht gezählt. Das ging bei Temp. ab 20° schon los. Allein dadurch fehlen auf dem Tachostand gute 30tkm, weil das Problem hat mich 2-3 Jahre nicht gestört.

Wenn ich das jetzt zu einer Werkstatt bringe und die sollen mir das Beglaubigen, wie wollen die das machen? Die machen sich doch allein damit wieder strafbar, das sie mir etwas beglaubigen was sie gar nicht genau sagen können.

Mal ganz abgesehen davon, wenn ich mir einen kaputten Tacho vom Schrottplatz hole, mit 80tkm auf der Uhr und ihn einfach in den Kofferraum lege, dann mit dem neuen und dem kaputten (im Kofferraum) zur Werkstatt fahre und sage "Hey Jungs, könntet ihr mal meinen Tacho einbauen" und später der neue Tacho dann auf dem Wert vom kaputten ist, wer ist dann der Doofe?

Will sagen, das Gesetz ist, wie so viele andere Gesetze, einfach nur Bockmist. Es ist unüberlegter Scheiss, mit dem Politiker ihre Sommerpause füllen.
Imgrunde müsste ein Tacho dann verplombt werden, um das zu erreichen.

Abgesehen davon, ich hätte in meinem Auto auch viel lieber so eine Stundenanzeige, wie lange der Motor insgesamt gelaufen ist *looooool*
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Izelord
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Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von Izelord »

Man spinne den Gedanken mal weiter...

stellt euch mal vor jmd fährt ein Auto mit 35t km und baut nen Motor ein der 95tkm gelaufen hat......


Paragraphenreiten, ich liebe es

z.b. Steht da was von Manipulation, nur wie lege ich Manipulation jetzt aus?
Im Sprachgebrauch bedeutet Manipulation etwas negatives, nur wenn ich den Tachowert auf den richtigen Wert korrigiere, halte ich das für ehrlich und nicht für negativ. So jedenfalls meine Persöhnliche Auslegung, ob sie richtig ist weis ich nicht.

Ausserdem gibt es ja so etwas wie Tüvberichte wo der jeweilige Km Stand vermerkt ist, und wenn dann jemand - 15000 km in zwei Jahren gefahren ist fällt das doch dem TÜV auf....

Vielleicht sollten sich hier mal die Im Forum anwesenden Ordnungshüter in Grün zu Wort melden und uns aufklären bevor diese Disskussion ausartet.
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Michi16V
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Re: tacho corsa b zählwerk

Beitrag von Michi16V »

also ich möchte nur meinen km stand vom alten tacho angleichen. beim normalen bzw. originalen weiß ich wie es geht. den stecker abziehen und raus damit. aber bei dem ist der stecker irgendwie im gehäuse und da ich nichts kaputt machen will, weil das teil ja auch sehr teuer ist, bin ich vorsichtig.

kann man denn mit dem schraubendreher die zahlen einfach so drehen. beim anderen ging das glaub ich nicht??

und manipulation ist das ja auch nicht. wenn man den jetzt zurückstellt und dann den wagen verkauft dann ist es strafbar sonst nicht.
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