Wie soll man dies verstehen?

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TheCorsaDoc
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Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von TheCorsaDoc »

Servus

habe mir auch ein paar Teile in BadenWürtemberg eintragen lassen.
Habe dort den Tüver gefragt, ob ich die auch in BW in den Schein/Brief (verwechsel das ständig) eintragen lassen kann.
Die Antwort:
Null Chance. Mußt auf die Zulassungsstelle fahren, wo dein Fahrzeug gemeldet ist.

Gruß TheDoc
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Fasemann
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Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von Fasemann »

richtig weil nur dein LRA auch den Kreistempel/Wappen hat ...
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Tigra290
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Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von Tigra290 »

[quote="Corsa A"]F&#252]
Hat nix mit den Bundesländern zu tun, habe auch ein Beiblatt dass beim "nächsten erneuern der Fahrzeugpapiere" eingetragen werden muss, und eins wo draufsteht "unverzüglich". werd ich dann im Oktober beides machen wenn ich umzieh :D
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Corsa A
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Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von Corsa A »

Tigra290 hat geschrieben:Hat nix mit den Bundesländern zu tun, habe auch ein Beiblatt dass beim "nächsten erneuern der Fahrzeugpapiere" eingetragen werden muss, und eins wo draufsteht "unverzüglich". werd ich dann im Oktober beides machen wenn ich umzieh :D
Beides bei tüb bzw dekra,oder 2 verschiedene stellen?
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Tigra290
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Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von Tigra290 »

"unverzüglich" beim TÜV, wobei der normalerweise direkt in den Brief einträgt,
"demnächst irgendwann" bei KÜS/DEKRA
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Corsa A
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Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von Corsa A »

Tigra290 hat geschrieben:"unverzüglich" beim TÜV, wobei der normalerweise direkt in den Brief einträgt,
"demnächst irgendwann" bei KÜS/DEKRA
Ja und bei uns darf nur der tüv soweit ich weiss und da stehts net drauf.

is ja auch egal,sollte man trotzdem so schnell wie möglich.
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JazGirl

Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von JazGirl »

Jo hier in Bayern steht bei TÜV-Eintragungspapieren drauf "...bei der nächsten Befassung mit den Papieren einzutragen...".
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Fasemann
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Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von Fasemann »

je nach § und Art der Prüfung steht da was anderes drin ... daher kan mann das nicht verallgemeinern...

ne AHK sollte mann gleich eintragen lassen und nen größeren Motor auch , aber ne dezente Teiferlegung oder ne andere Felge mit dem selben Gummi ist nicht ganz so tragisch ...

Der entsprechende § mann hat da auch ne gewisse Handlungsfreiheit , aber auch ne Richtline welche Frist er da reintippt
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Fireshocker
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Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von Fireshocker »

bei Eintragungen nach §19 (3) steht drauf "bei der nächsten Befassung mit den Papieren einzutragen" und sind bis dahin mitzuführen.

Abnahme nach § 19 (2)/ 21 StVZO (Sondereintragungen) steht "Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen"

oder "...Papiere müssen unverzüglich berichtigt werden..."

weil bis dahin deine BE erloschen ist.
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Corsa A
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Re: Wie soll man dies verstehen?

Beitrag von Corsa A »

aha,hab felgen nach sondereintragung eingetragen und bei mir steht drauf beim nächsten erneuern der papoiere.
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