Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
hi,
bevor jetzt wieder kommt selber schuld voll idiot usw...
folgendes bekomme
3 Punkte
50€ strafe
25€ verwaltungs gebühr
plus 30€ für zuschnelles fahren
der Frundlich polizist (wirklich sehr freundlich)
meinte die sache wäre nen B verstoß und somit sei keine nachschulung fällig stimmt das?
evt wärs nett wenns auch jemand bestätigen würde bzw wiederlegen der das schon mal mit gemacht hat ?
danke schon mal im vorraus
bevor jetzt wieder kommt selber schuld voll idiot usw...
folgendes bekomme
3 Punkte
50€ strafe
25€ verwaltungs gebühr
plus 30€ für zuschnelles fahren
der Frundlich polizist (wirklich sehr freundlich)
meinte die sache wäre nen B verstoß und somit sei keine nachschulung fällig stimmt das?
evt wärs nett wenns auch jemand bestätigen würde bzw wiederlegen der das schon mal mit gemacht hat ?
danke schon mal im vorraus
- blackdevil2k1
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Re: Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
das kommt jetzt ziemlich darauf an ob du in der probezeit bist wenn ja dann ist dir die nachschulung sicher. soweit ich weiß gibts in der probezeit ab 1 punkt nachschulung und wenns ne geldbuße über 35€ gibt. beim letzteren bin ich mir aber nicht so sicher beim ersteren schon.
Re: Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
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- Onkel Hotte
- Senior
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Re: Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
normalerweise ist probezeit und punkt = nachschulung... weil wenn du punkte bekommst dann kann das glaube ich kein B verstoß mehr sein...
würd ma einfach bei ner fahrschule fragen... (zb deinem ollen fahrschullehrer oder so)
würd ma einfach bei ner fahrschule fragen... (zb deinem ollen fahrschullehrer oder so)
Re: Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
Ähm mängel karte also betriebs erlaubniss erloschen
hab aber fgrade wasbei wikipedia
Verstoß Kategorie B [Bearbeiten]
Das sind:
* Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
* Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
* Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
* Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
* Kennzeichenmißbrauch
* ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
* verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
* Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
* mit abgefahrenen Reifen fahren
* Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden S
Verstoß Kategorie A [Bearbeiten]
Das sind solche, die dritte Verkehrsteilnehmer direkt gefährden, unter anderem: Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt
ich würd das jetzt eher in b kategorie interpretiern oder?
hab aber fgrade wasbei wikipedia
Verstoß Kategorie B [Bearbeiten]
Das sind:
* Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
* Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
* Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
* Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
* Kennzeichenmißbrauch
* ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
* verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
* Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
* mit abgefahrenen Reifen fahren
* Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden S
Verstoß Kategorie A [Bearbeiten]
Das sind solche, die dritte Verkehrsteilnehmer direkt gefährden, unter anderem: Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt
ich würd das jetzt eher in b kategorie interpretiern oder?
Re: Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
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Re: Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
der polizist kann dir sagen was er will! sobald die 3 punkte auf deinem konto eingegangen sind kommt das schreiben! das kann sich bis zu 3 monate rauszögern aber es kommt ^^
Re: Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
Sobald du nen Punkt bekommst, ist automatisch die Nachschulung fällig, so einfach ist das..
Re: Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
Iceman hat geschrieben:Sobald du nen Punkt bekommst, ist automatisch die Nachschulung fällig, so einfach ist das..
ne ab 3 punkte erst!
Re: Mängelkarte + 3 Punkte = nachschulung?
aaaalso ich wurd auch damals geblitzt. polizist auch super freundlich meinte wäre nicht so tragisch und keine nachschulung fällig. hab ich eine machen müssen?? jAA^^