So ist der Gesetzestext und wenn der Remus ESD serie ist versteh ich das so, dass man nen offenen Luftfilter anbauten darf.Nur in Verbindung mit serienmäßiger Auspuffanlage
zulässig.
Da würd ich dem TÜVi mal etwas auf die Finger klopfen.
So ist der Gesetzestext und wenn der Remus ESD serie ist versteh ich das so, dass man nen offenen Luftfilter anbauten darf.Nur in Verbindung mit serienmäßiger Auspuffanlage
zulässig.
Ich wüsste nicht welches Auto en Remus ESD als Serienendtopf hat....?!?ch_wagner hat geschrieben:So ist der Gesetzestext und wenn der Remus ESD serie ist versteh ich das so, dass man nen offenen Luftfilter anbauten darf.
Da würd ich dem TÜVi mal etwas auf die Finger klopfen.
erm, du übersiehst da, ob es egal ist ob die matte drin ist oder nicht. es ist per gestz verboten, beides drin zu habenShoG hat geschrieben:ähm ihr überseht da glaub ich ne kleinigkeit:
"Bei Fahrzeugen ohne Schallschutzmatte unter der Motorhaube, muss eine nachgerüstet werden."
das teilegutachten ist mit ner sportanlage (normalerweise) nicht mehr gültig, allerdings besteht dann zur not auch noch die einzelabnahme (falls der prüfer des mal nicht übersieht mitte sportanlage)
wenn du also genug dämmung (zumindet bei der abnahme) in der haube hast, das der lufi nich wien dino brüllt gibt es meist keine probleme beim abnehmen...kostet allerdings zur not etwas mehr
aber letztendlich hängt es vom tüver ab...am besten einen suchen mit dem man gut reden kann![]()