BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!

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Viper09

Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!

Beitrag von Viper09 »

Waldbrand hat geschrieben: Fußraumbeleuchtung darf immer an sein
Soso Bild
Waldbrand hat geschrieben: So spricht der TÜV.
--> Bild So muss das bei mir aussehen wenn man mir ans Bein ****** will.

Wo also kann ich das vom TÜV Gesprochene schriftlich kriegen? ; ;)

Wenn die Tür aufgeht, dann scheint die Beleuchtung aber auch automatisch heraus?

(Diesen Beitrag nicht zu persönlich nehmen ;) ;) vielleicht gibst du mir ja den richtigen Hinweis, da wäre ich sehr dankbar für, dann kann ich nämlich endlich bauen)
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amos

Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!

Beitrag von amos »

<<Zitat

Sehr geehrtes TÜV-Nord Team,

ich habe ein paar kurze Fragen bezüglich der Zulässigkeit meiner Innenraumbeleuchtung.

Und zwar habe ich zwei Blaue Neonröhren (ca30cm lang) als Fussraumbeleuchtung - zwei LED-Spots, die ein Ablagefach unter dem Aschenbecher anleuchten und über das LichtPlus geschaltet sind - und zwei Blaue Neonröhren am Dachhimmel, die sich nur bei geöffneten Türen anschalten.

Bei allen ist die direkte Lichtquelle von aussen nicht sichtbar!
Deshalb würde ich gern wissen, ob dies Zulässig ist, oder ob ich bei einer Polizeikontrolle mit einem Bussgeld rechnen muss!

Aber wenn es verboten wäre, dann dürfte man doch auch kein Autoradio mit blauer Beleuchtung besitzen, oder!

Ich wäre über eine Antwort sehr erfreut und werde ihn auch weiter dem TÜV Nord treubleiben!

Mit freundlichen Grüssen,

Benjamin Renner

--

Hier die Antwort vom TÜV-Nord:


Sehr geehrter Herr Renner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Von der Beschreibung her könnte man zunächst meinen, die Innenraumbeleuchtung wäre in Ordnung. Grundsätzlich muss jedoch einschränkend folgendes festgestellt werden :

Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.

Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt und damit ebenfalls unzulässig.

Die von Ihnen angesprochene Umrüstung wäre nach den o. a. Regelungen eindeutig unzulässig. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
www.tuev-nord.de


>>zitat ende


Somit ist es ziemlich ungenau definiert, erwischt man einen schlecht gelaunten Polizisten, der unbedingt etwas finden will, so findet er es auch. Außer eure Fußraumbeleuchtung, was ich sowieso "Zirkus" finde, ist wirklich so schwach, dass man fast nichts davon sieht.


@Waldbrand, ich weiss nicht ob du den Sinn eines Forum verstanden hast, darum möchte ich dir ans Herz legen, das mal durchzulesen. Diesbezüglich hast du vollkommen Recht, erst denken, dann posten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Internetforum
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amos

Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!

Beitrag von amos »

Aussage DEKRA Automobil GmbH:
die Schaltung von Neonröhren als Innenbeleuchtung, (Montage von Neonröhren im Fussraum wenn diese nur angehen, wenn die Tür geöffnet würde), ist nicht zu beanstanden. Beachtet werden muß allerdings, dass die Leuchten nicht so angebracht sind, dass sie im Fußraum stören/behindern. Ein Betrieb während der Fahrt ist wegen der Blendwirkung nicht zulässig.


Wie gesagt, man findet nichts genaues dazu ...
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Viper09

Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!

Beitrag von Viper09 »

Jo, der Herr hatte mir auch geantwortet ... :D


Die Aussage der Dekra ist doch optimal (?). Gibts die irgendwo vollständig?
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amos

Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!

Beitrag von amos »

wozu willst du den bericht eines tüv's oder der dekra haben? es gibt einen schriftlich verfassten text, der für jedes auto gilt indem klar geschrieben wird was erlaubt ist und was nicht. das nennt sich "gesetzt" ;) wenn du alles nach vorschrift machst, ist auch "normaler weise" nichts dran zu beantstanden. wenn du dir nicht sicher bist, ob dein auto "regelgerecht" beleuchtet ist musst du mit deinem auto mal zum tüv oder zur dekra fahren, und es erzählen lassen. aber schriftlich, wie du es verlangst steht, alles was erlaubt ist, im gesetztestext.

lg adrian
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corsa88
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Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!

Beitrag von corsa88 »

Hey! Bevor ich wegen der einen Frage nen extra Thread aufmach, mach ich hier mal weiter... hoff das es nicht ganz unpassend ist hier....

Meine Frage ist lediglich, ob ich zwei röhren an einen spannundswandler anschließen kann, also die eine röhre einfach an des andere Kabel dranklemmen kann, oder ob ich für jede Röhre einen eigenen brauche?!

Schon ma Danke
Gruß
Tobi
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ruffy05
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Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!

Beitrag von ruffy05 »

corsa88 hat geschrieben:Hey! Bevor ich wegen der einen Frage nen extra Thread aufmach, mach ich hier mal weiter... hoff das es nicht ganz unpassend ist hier....

Meine Frage ist lediglich, ob ich zwei röhren an einen spannundswandler anschließen kann, also die eine röhre einfach an des andere Kabel dranklemmen kann, oder ob ich für jede Röhre einen eigenen brauche?!

Schon ma Danke
Gruß
Tobi
also du meinst bestimmt die kabel vom inverter zur röhre!? die darfste nicht kürzen weder etwas dranhängen! wenn der inverter nur einen anschluss hat, musste für jede röhre einen haben
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corsa88
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Re: BLAUE CCFL-Fußraumbeleuchtung legal?!

Beitrag von corsa88 »

Jap die Meinte ich!
Okay!
Danke für die Antwort!
Dann muss ich es so lassen wie es ist!
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