" hat geschrieben:
Freistellungen:
Die Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationlae Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen) gelten unter anderem nicht
- für die Beförderung von Kraftststoffbehältern und Gasen in Beförderungsmitteln, wenn der Kraftstoff zum Antrieb und Betrieb dieses Beförderungsmittel dient.
- ...
Befreiung bedeutet dabei, dass zB keine Warntafeln und Placards am Fahrzeug anzubringen sind, der Fahrer keine Fahrerschulung für Gefahrgut nachzuweisen hat, das Fahrzeug nicht für Gefahrgutbeförderung ausgelegt sein muss und auf ein Beförderungspapier verzichtet werden kann.
Belüftung von Fahrzeugen, in denen Gase befördert werden:
Werden Gasflaschen in geschlossenen (= gedeckten) Fahrzeugen befördert, müssen diese eine ausreichende Belüftung aufweisen.
Vll hilft es ja weiter
