TÜV Fragen

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TomekRS

Re: TÜV Fragen

Beitrag von TomekRS »

Ich glaub ich weiß woher der Scheinwerfer Wasser zieht. Ein Stecker ist nicht drin. Hab ein Thema gerade seperat dafür eröffnet.
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amos

Re: TÜV Fragen

Beitrag von amos »

Die AE's sind alle von Valeo.
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Iceman
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Re: TÜV Fragen

Beitrag von Iceman »

give_away hat geschrieben:Die AE's sind alle von Valeo.
Komisch, ich dachte immer die sind von Sonar... :cool:
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little_tigi
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Re: TÜV Fragen

Beitrag von little_tigi »

Richtig, sind von Sonar - Valeo macht nur die originalen!

Zum Thema TÜV überziehen: Den darf man noch nicht ma mehr nen Tag überziehen, die kassieren direkt! Du darfst nur den Monat drüber, wenn du vorher wegen groben Mängeln zur Nachprüfung musst und nen Wisch hast!
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NetKiller

Re: TÜV Fragen

Beitrag von NetKiller »

und mich hätten se heut fastr wieder weggeschickt wiel ich n monat zu früh war :D
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Wonninet

Re: TÜV Fragen

Beitrag von Wonninet »

little_tigi hat geschrieben:
Zum Thema TÜV überziehen: Den darf man noch nicht ma mehr nen Tag überziehen, die kassieren direkt! Du darfst nur den Monat drüber, wenn du vorher wegen groben Mängeln zur Nachprüfung musst und nen Wisch hast!
es gibt den auszug vom tüv süd der folgendes besagt:

Überholt ist die frühere Bestimmung,
dass das Fahrzeug in dem auf der HU-Plakette und in
seinen Papieren angegebenen Monat zur Prüfung "angemeldet"
werden muss. Vielmehr wird jetzt die Plakette
zum Ende dieses Monats "ungültig". Bis dahin
muss also die nächste Hauptuntersuchung absolviert
sein. Sonst gibt es Ärger, wenn die verfallene Plakette
bei einer Straßenkontrolle entdeckt wird.
Danach folgt die von dir genannte Aussage über die Ausnahmen bei Nachuntersuchung.

Aber bei Fahrzeugen, die keine Sicherheitsprüfung machen müssen bleibt der Tatbestandskatalog davon unbeeindruckt:

329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine
Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuf
ühren. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat 15,00€

man beachte mehr als 2 Monate. Anders ist das natürlich bei PKW die zum gewerblichen Personentransport angemeldet sind :

Nach Nr. 2.1 der Anlage VIII zur StVZO unterliegen der Sicherheitsprü-
fung KOM und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, Kfz, die zur
Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen
und Kfz mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie
Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 10 t)
Simon
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Registriert: So 27. Feb 2005, 13:44

Re: TÜV Fragen

Beitrag von Simon »

give_away hat geschrieben:Das heisst du darfst 2 Monate überziehen, ab dann darf das grüne Männchen kassieren. Anders bei Bussen und LKW's.. usw.

lG
ich glaube das man innerhalb der ersten 2 monate eine mängelkarte bekommt, sei es von einem polizisten oder vom ordnungsamt, damit musst du dann sowieso zum tüv und abstempeln lassen und den stempel gibts dann nur bei bestanderener HU :cool:
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