wie groß darf ein blendstreifen sein??

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BastianW

wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von BastianW »

wie groß darf ein blendstreifen auf der Frontscheibe sein?? weiß da jemand was genaues?
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RDK
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Re: wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von RDK »

10% der Scheibe hab ich ma irgendwo gehört..

lasse mich hier aber auch gerne eines besseren belehren, wenn es falsch ist :)
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darky1987

Re: wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von darky1987 »

von ganz links, bis ganz rechts darf er gehen :D ...ne, spaß beiseite...10% erscheint mir etwas viel.also der originale ist schätzungsweise handbreit
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B4D_Dr1ft

Re: wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von B4D_Dr1ft »

ich glaub 11 cm war beim b die magische breite
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Basti22

Re: wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von Basti22 »

Ich hatte ein silbernen streifen drauf gehabt. war zu groß und deswegen mußte ich ihn bei eine Kontrolle entfernen. er sagte es darf max. 70mm Breit sein und ich hatte 180mm, durfte noch 25€ Bußgeld zahlen.
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RDK
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Re: wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von RDK »


Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.

Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).

Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).


Was mich nun aber auch nicht "wirklich" schlauer macht ^^
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BastianW

Re: wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von BastianW »

ich hab jetzt einfach mal einen recht breiten blendstreifen draufgemacht, hab ja durch den käfig keine sonnenblenden mehr!!!! und deshalb macht der streifen ja auch sinn.

Im notfall kommt er bei einer kontrolle ab!
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jojo82

Re: wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von jojo82 »

bei den scheiben mit "blau-keil" oder "grün-keil" ist ein kleiner strich links und rechts in der nähe des randes und laut meinem tüv-maenschen darf man bis genau zu diesem strich zukleistern...
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Basti22

Re: wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von Basti22 »

Ich hab die markierung bei meiner scheibe ganicht.
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Corsa84opco

Re: wie groß darf ein blendstreifen sein??

Beitrag von Corsa84opco »

Die 11 cm, sind die auch für Buchstaben? :blushing:

Will mir nämlich vorne Buchstaben raufkleben, aber wie breit dürfen denn die sein? :confused:

Danke im voraus :notworthy:
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