Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beleuchtung, ZV, MID, LCD, Tacho usw.

Moderatoren: TBX, Capu, Zero, blackdevil2k1

Benutzeravatar
Crashy1984
Senior
Beiträge: 486
Registriert: Fr 20. Feb 2004, 23:15
Kontaktdaten:

Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von Crashy1984 »

Hi wollt emal wissen wer sich mit sowas auskennt und mir evtl sagen kann, welche der Ringe von Hella oder einem anderem Anbieter man nun wirklich braucht und welche man auch zur Zulassung weglassen kann?!

Am besten wäre dann eine Benennung mit der Numer vom Katalog.
Bin mir halt selber nicht sicher, weil ich schon verschiedene Anfertigungen davon gesehen habe( siehe Biloder im Anhang)



Habe hier den Katalog von Hella.

PS: Danke für die besitzer der Autos, bezüglich der Bilder.
Benutzeravatar
ShoG

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von ShoG »

die leuchten haben e-nummer demnach nichtmal eintragungspflichtig, vorausgesetzt du hast se im rahmen der stvzo maße angebaut ;)
bei mir wollt ich dir orig als 3. & 4. bremsleuchte nehmen...aber leider sitzen die unterhalb von 1000mm, demnach habsch (vorerst) wieder normales 3. bremslicht :'(
Bild
Benutzeravatar
Wonninet

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von Wonninet »

die heckscheibenbeschriftung ist aber auch nicht sehr höflich :o
Benutzeravatar
Crashy1984
Senior
Beiträge: 486
Registriert: Fr 20. Feb 2004, 23:15
Kontaktdaten:

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von Crashy1984 »

ok ok, aber das beantwortet meine frage gar nicht. meine frage war doch welche ringe ich nun mindestens brauche um eine ordnungsgemäße lichtanlage zu haben?
Benutzeravatar
NetKiller

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von NetKiller »

je nach bauhjahr

2 - 3 bremsleuchten
2 rückleuchten
1 - 2 nebelschlussleuchten
1 - 2 rückfahrscheinwerfer
2 blinken (einen links einen rechts)

die anbaumasse und so weiter findest du in der STVzO
Benutzeravatar
Stef
Senior
Beiträge: 3809
Registriert: Do 27. Jan 2005, 20:10
Kontaktdaten:

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von Stef »

edit: gnarr, war einer schneller...
Benutzeravatar
ShoG

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von ShoG »

also mal noch zu de maße =

Rücklicht h= 350-1500mm
Bremslicht h=350-1500mm
3./4. Bremslicht h=>1000mm bei 2 weitmöglichst voneinander entfernt
Nebelschlussleuchte h= 250-1000mm
Rückfahrscheinwerfer h=250-1000mm
Fahrtrichtungsanzeiger h= >350mm

die nsl ist erst ab erstzulassung *grübel* glaube oktober 1990 pflicht

und netkiller nicht "2 - 3 bremsleuchten" sondern 2-4 :D

hat zufällig einer die 3.bremsloicht vom e220 kombi? die ganz lange?
Benutzeravatar
servicemensch

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von servicemensch »

wehm sind den die beiden Fahrzeuge auf den Bildern?

irgendwie sieht man immer nur die "alten" hella module... gibts einen grund (auser den Preis) warum niemmand die neuen Hella module verbaut ?
Benutzeravatar
ShoG

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von ShoG »

wenn mir mal sagst wo da der unterschied ist?
Benutzeravatar
servicemensch

Re: Rückleuhten mit LEDs - Was ist erlaubt und was nicht?

Beitrag von servicemensch »

Die neueren "premium" Module sind größer und die inneren Leuchten haben Klarglas optik.

Die bisher geziegten sind ja die 55mm Module die Baureihe 009 haben Durchmesser von 70 mm (ohne Ring)


Alt:
55mm Module: http://www.hella.com/produktion/HellaDE ... Module.pdf

Neu:
70 mm Module: http://www.hella.com/produktion/HellaDE ... Module.pdf
Passende Ringe: http://www.hella.com/produktion/HellaDE ... Module.pdf
Antworten