Also folgendes Problem... mein Tigra ist ja noch stillgelegt und bekommt demnächst neue Bereifung... und zwar vorne 7,5x16" und hinten 9x16"... nun meine Frage.. vorne passt alles ohne ziehen börteln etc... aber die weit muss ich ihn hinten ziehen, bzw börteln?? also ich denke mal denn eh das n neues metallstück angeschweisst werden muss.. aber wie breit??? bis zur radnabe ? flegenkante???
egal wie wird geil aussehen
danke im vorraus
Die Schranztier
kommt aufs Baujahr an.
War vor 2 Wochen beim Tüv und wollt meine Winterreifen eintragen lassen (195/50/ R15 auf ner 7*15 Felge) und der Tüvprüfer meinte dass es ab EZ 97 nichtmehr reicht dass nur das Profil abgedeckt sei sondern dass der ganze Reifen abgedeckt sein muss (habe das auch schriftlich als Mangel bekommen, eingetragen ists trotzdem). Meiner ist Baujahr 96, Erstzulassung 97
naja ich mache ja auch hinten nur 215/45/16 rauf oder irgendwi so zumindest das der reifen gestreckt wird ab der felge und die n ball wirkt... aber das muss mein kumpel alles wisen der is ja reifenhändler er meinte nur es wird fett fett fett =) mir war auch so bis zur felge
Das es klasse aussieht ist keine Frage. Habe selber auch 9J drauf. Aber es muss halt eintragbar sein. Zu meinen Glück ist meiner Baujahr 94, so dass ich nur meine Lauffläche abdecken musste. Trotzdem habe ich hinten was anschweißen lassen, weil man mit ziehen nicht viel beim Tigra machen kann.
naja eintragen is da kein problem wenn man gewise leute kennt die einem vorher sagen was man genau beachten muss... bis jetzt ging allet =)
leider gehts netbriter die 9... schluchtz
Also...
Abgesehen davon dass das Thema 9x16 auch schon 100mal in der Suche steht...^^....gibt es 2 (!!) Richtlinien zur Radbadeckung...
Eine EU-Richtlinie: --> Nach dieser muss die gesamte Felge mit Reifen abgedeckt sein. Sie gilt i.d.R. eigentlich für alle neueren Fahrzeuge mit E-Zulassung....
Die Nationale deutsche Richtlinie --> dagegen schreibt nur die Abdeckung der Reifenlauffläche (was im groben das Reifenprofil bedeutet) vor...in einem Winkel von 45° (oder so...) auf einer horizantal gedachten Linie, 15cm ab Radmitte aufwärts... Diese Richtlinie gilt für ältere Fahrzeuge ohne E-Zulassung...
Was wiederum witzlos ist, weil alle Papiere bei ner neuen Eintragung (und da bekommt man nun mal auch die neuen E-Papiere) eh auf E-Zulassung umgeschrieben werden...
--> Das heißt ergo, dass es noch dem Ermessen des Prüfers unterliegt, welche Richtlinie er anwendet. Hab mich diesbezüglich auch Mitte des Jahres an die Dekra gewandt. Diese Bj.-Grenze gibt es nicht. Die konnten mir nicht klar sagen, ab welchem konkreten Bj. welche Richtlinie gilt...D.h. also für dich Schranztier, dass du das auch noch nach der nationalen Richtlinie abgenommen bekommen würdest...
mfg
edit: Ach ja @Schranz: Das nächste Mal wäre es vielleicht schön, wenn du nen etwas passenderen, aussagekräftigeren Titel für deine Threads verwendest. Dann kann man sich gleich was drunter vorstellen!;-)