Noreia hat geschrieben:naja, in dem Link stehts aber so:
[LEFT]Nach der Kündigung in der Kündigungsfrist liegt das Hauptaugenmerk vieler Arbeitnehmer auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Gemäß § 629 des BGB müssen Sie als Vorgesetzter den Arbeitnehmer hierfür freistellen. Diese Regelung gilt sowohl für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse, als auch für Ausbildungsverhältnisse, nicht jedoch für Aushilfsarbeitsverhältnisse. [/LEFT]
heißt für mich auch, er muss... aber was soll's... is eh gelaufen jetzt...
Hi! Mache grad den Wirtschaftsfachwirt und da lernt man das ganze Arbeitsrecht u. a. auch. Musste auch an diesen Paragraphen denken. Wusste doch, da war etwas
Das mit der Weihnachtsprämie gibt es bei uns in der Firma auch. Wer nie krank war, bekommt ein volles Gehalt zusätzlich bezahlt. Wird halt entsprechend versteuert, weil dein Brutto sich quasi verdoppelt. Naja, jedenfalls bei 1 - 3 Tage krank bekommst schon bloß noch 90 % usw. Jedenfalls ist der Krankenstand bei uns in der Firma entsprechend niedrig. Wer wirklich krank ist, nimmt Urlaub. War vorletztes Jahr auch mal 2 Wochen eliminiert, da ich ne OP hatte, das war dann halt mein Urlaub. Grenzt zwar schon an Unterdrückung, aber was solls jeder ist auf die Kohle angewiesen.
Aber das Beste ist ja, letztes Jahr hatte unsere Firma wirtschaftliche Probleme, und deshalb wurde dieses Zuckerl überhaupt nicht ausbezahlt. Ist echt ein Witz, rechtlich gesehen, hätten wir zwar dagegen angehen können, aber im Endeffekt ist ja jeder froh, wenn er nen Job hat. Wenn da nicht die Füße still hälst, dann kann es schnell gehen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Situation fliegst. Traurig aber so läuft es bei uns. Und dieses Jahr sieht es nicht besser aus.

Absolut zum
