Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

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XFA

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von XFA »

corsa666 hat geschrieben:Vor allem bei "jüngeren Leuten" anscheinend sehr beliebt, sone Einstellung.
Das kann ich wiederlegen, so eine einstellung ist bei allen altersgruppen rege vertreten ;)
corsa666 hat geschrieben:Jobs für gute Leute gibtz wie Sand am Meer.
Korrekt!
In deinem alter und bei (hoffentlich) ausreichender qualifizierung findste bestimmt noch was anderes ;)
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Noreia

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von Noreia »

XFA hat geschrieben: Korrekt!
In deinem alter und bei (hoffentlich) ausreichender qualifizierung findste bestimmt noch was anderes ;)

naja, die Stelle ist ja noch nicht vergeben, und wenn das die Stelle für mich sein soll bekomm ich die auch später... ;)

Ich denke, die Qualifizierung sollte ich haben, grad nen sauberen 2,0er Abschluss hingelegt... :smartass:
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Sandro1978
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Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von Sandro1978 »

Noreia hat geschrieben:also krank machen scheidet ganz klar aus. Ich bekomme eine Anwesenheitsprämie, wenn ich mich krank melde gehen mir 100 Euro flöten, auf das Geld kann ich derzeit nicht verzichten.
Und wegen einem Krankenschein kann man mir sicher nix, aber wegen Krankmachen mit Ankündigung... das ist im Normalfall ein Grund für ne fristlose Kündigung..

Eine Anwesenheitsprämie .. :confused:

Sorry .... aber sowas hab ich ja noch nie

gehört ..


Gruß Sandro
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Noreia

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von Noreia »

Sandro1978 hat geschrieben:Eine Anwesenheitsprämie .. :confused:

Sorry .... aber sowas hab ich ja noch nie

gehört ..


Gruß Sandro

tja... andere Zahlen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bei mir ist vertraglich festgehalten, dass ich monatlich 50 Euro brutto mehr bekomme, wenn ich nicht fehle. Dazu gehört eben auch krank sein, denn das zahl dann sogesehen ich, nicht der Chef... Zusätzlich zur Monatsprämie gibts dann noch Quartalsprämie, daher würden mir jetzt, Ende des Quartals, insgesamt 100 Euro brutto fehlen...

Wo bekommt man denn die Jugend heute? Da wo's weh tut, und das ist meißt ihr Geld... also hat Chef das irgendwann mal für die Azubis eingeführt. mit dem Ergebnis, dass ich die gesamte Ausbildung genau 2 Tage krank war und da nachträglich Urlaub eingereicht hab, um das Geld zu bekommen... :whistling:
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player83

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von player83 »

Noreia hat geschrieben:tja... andere Zahlen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bei mir ist vertraglich festgehalten, dass ich monatlich 50 Euro brutto mehr bekomme, wenn ich nicht fehle. Dazu gehört eben auch krank sein, denn das zahl dann sogesehen ich, nicht der Chef... Zusätzlich zur Monatsprämie gibts dann noch Quartalsprämie, daher würden mir jetzt, Ende des Quartals, insgesamt 100 Euro brutto fehlen...

Wo bekommt man denn die Jugend heute? Da wo's weh tut, und das ist meißt ihr Geld... also hat Chef das irgendwann mal für die Azubis eingeführt. mit dem Ergebnis, dass ich die gesamte Ausbildung genau 2 Tage krank war und da nachträglich Urlaub eingereicht hab, um das Geld zu bekommen... :whistling:
Ich finde das einfach ein dummes System. Der Chef versucht euch abhängig zu machen, damit ihr auch arbeiten kommt, wenn es sehr schlecht geht. Geld kann wohl fast jeder brauchen. Und wenn man dann mal wirklich Krank ist und es nicht anders geht als zu Hause zu bleiben, dann kriegt man den Monat nichts. Schöner Beschiss. Das du dadurch sogar noch Ferientage einreichen musstest macht die Sache noch schlimmer.
Wie gesagt, ich stehe hinter der Meinung von corsa666. Ich selbst war seit ich Arbeite (Lehre mit eingeschlossen) einen halben Tag Krank. Hab noch nie Krank gemeldet,... Ich hab zwei Chefs mit denen ich mich sehr gut verstehe. Das ich nicht immer frei haben kann wann ich will, ist klar. Aber meist findet man eine Lösung. Das was dein Chef macht ist einfach unter alles Sau. In meinen Augen schon fast Erpressung. Klar rechtlich gesehen nicht, aber Leute die das Geld brauchen, können dann ja nicht Krank sein. Kommt ein Azbubi der genug Kohle hat und auf das Geld verzichten kann, ist der ja noch fast im Vorteil.
Ich kann dich verstehen das du nicht Krank machen möchtest. Würde mir auch nicht leicht fallen. Aber hätte ich so einen Chef, würde ich es mir gut überlegen. Klar, jetzt ist es zu spät. Das Leben ist ein geben und nehmen. Hat der Chef faire Arbeitsbedingungen und nimmt auch mal Rücksicht auf die Wünsche der Arbeitsnehmer, bekommt er im Gegenzug 1A Arbeit.
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Sven
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Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von Sven »

:confused: zur Zeit mache ich meinen geprüften Handelsfachwirt und in meinen Unterlagen bzw. im Buch für Personal steht das der Arbeitgeber verpflichtet ist seine Mitarbeiter für Vorstellungsgespräche frei stellen muss. :confused: da muss ich nochmal genau nach lesen :blink: :confused:
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Noreia

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von Noreia »

RDK hat geschrieben:Hy, er MUSS dir NCIHT freigeben...
Liegt in seinem, ermessen leider.

Hier auch mal n link für dich.
vllt. hilft er dir weiter.

http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrech ... 10369.html

naja, in dem Link stehts aber so:

[LEFT]Nach der Kündigung in der Kündigungsfrist liegt das Hauptaugenmerk vieler Arbeitnehmer auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Gemäß § 629 des BGB müssen Sie als Vorgesetzter den Arbeitnehmer hierfür freistellen. Diese Regelung gilt sowohl für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse, als auch für Ausbildungsverhältnisse, nicht jedoch für Aushilfsarbeitsverhältnisse.

[/LEFT]
heißt für mich auch, er muss... aber was soll's... is eh gelaufen jetzt...
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Sven
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Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von Sven »

:thumbdown: :no: sehr schade das man sein Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis zum Arbeitgeber so beendet. Rike, ich drück ganz fest die Daumen das Du schnell einen guten Job findest :wavey:
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René-Tigra

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von René-Tigra »

Noreia hat geschrieben:naja, in dem Link stehts aber so:

[LEFT]Nach der Kündigung in der Kündigungsfrist liegt das Hauptaugenmerk vieler Arbeitnehmer auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Gemäß § 629 des BGB müssen Sie als Vorgesetzter den Arbeitnehmer hierfür freistellen. Diese Regelung gilt sowohl für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse, als auch für Ausbildungsverhältnisse, nicht jedoch für Aushilfsarbeitsverhältnisse. [/LEFT]


heißt für mich auch, er muss... aber was soll's... is eh gelaufen jetzt...

Hi! Mache grad den Wirtschaftsfachwirt und da lernt man das ganze Arbeitsrecht u. a. auch. Musste auch an diesen Paragraphen denken. Wusste doch, da war etwas :confused:

Das mit der Weihnachtsprämie gibt es bei uns in der Firma auch. Wer nie krank war, bekommt ein volles Gehalt zusätzlich bezahlt. Wird halt entsprechend versteuert, weil dein Brutto sich quasi verdoppelt. Naja, jedenfalls bei 1 - 3 Tage krank bekommst schon bloß noch 90 % usw. Jedenfalls ist der Krankenstand bei uns in der Firma entsprechend niedrig. Wer wirklich krank ist, nimmt Urlaub. War vorletztes Jahr auch mal 2 Wochen eliminiert, da ich ne OP hatte, das war dann halt mein Urlaub. Grenzt zwar schon an Unterdrückung, aber was solls jeder ist auf die Kohle angewiesen.

Aber das Beste ist ja, letztes Jahr hatte unsere Firma wirtschaftliche Probleme, und deshalb wurde dieses Zuckerl überhaupt nicht ausbezahlt. Ist echt ein Witz, rechtlich gesehen, hätten wir zwar dagegen angehen können, aber im Endeffekt ist ja jeder froh, wenn er nen Job hat. Wenn da nicht die Füße still hälst, dann kann es schnell gehen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Situation fliegst. Traurig aber so läuft es bei uns. Und dieses Jahr sieht es nicht besser aus. :thumbdown: Absolut zum :kotz:
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XFA

Re: Pflichten eines Arbeitgebers - Freistellung für Vorstellungsgespräch?

Beitrag von XFA »

Man leute hört doch ma auf zu heulen...

Ihr macht in meinen augen einen entscheidenden denkfehler, denn normal müsste man euch überhaupt nix zahlen wenn ihr net krank macht, ich wahr dieses jahr auch nicht krank und was hab ich bekommen? ne kündigung... zu meinem glück wollten mich einige nicht gehen lassen und so bin ich grad nochmal dran vorbeigeschrammt, 17 andere hatten nicht dieses "glück"!

Aber ich schweife ab, worum es eigtnlich geht ist, das ihr mal froh sein könnt das ihr was kriegt und wenn man dann mal krank ist muss mans halt hinnehmen, wenn es dieses "angebot" nicht geben würde hätte man schließlich auch nix bekommen...
Wenn ich dann sowas lese von wegen "unterdrückung", nee leute echt, klar brauch jeder kohle, aber so kann man echt net denken... :no:
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