Ja, 1. wäre ja geklärt, da man das Foto bekommen kann.WDCdafbe hat geschrieben:1. ohne fotobeweis keine anklage also darf man des foto verlangen bevor man zahlen müsste ...
2. als fahrzeughalter darf man die aussage machen "man sei es nicht gewesen" dann steht der staat in der beweispflicht und muss den fahrer ermitteln hierbei muss der fahrzeughalter keinerlei aussagen zur tat machen somit muss bewiesen werden ob es der halter war bzw wer der fahrer war ... wenn dies nicht ermittelt werden kann gibt es keine anklage ...
:smartass:
MFG andy
2. Klar kann man die Aussage machen "man sei es nicht gewesen" und es kann auch gut sein das es klappt, aber wenn man das zu oft macht bekommt man irgendwann nen Fahrtenbuch auferlegt und das ist glaub ich gar nicht so lustig.
Naja, ist auch nicht mein Problem.
Gruß