Servus leuts,
Mal ne frage, und zwar hab ich vor ca 11 Monaten auf garantie bei Opel eine neue drosselklappe bekommen da diese laut Opel Defekt war, da zuvor auch nen paar mal die MLK angegangen ist!
Nun Jetzt scheint der selber Fehler wieder da zu sein! MLK ist wieder paar mal angegangen War dann vor kurzer zeit bei nem anderen Opel Händler wegen fehlerspeicher auslesen und drin stand wieder was mit drosselklappe, er konnte mir nur nicht genau sagen was genau sei, weil tech nur Drosselklappe anzeigte! Gemacht hat er aber dann noch nix!
Nun normalerweiße gibt Opel auf ihre reperatuen 2 jahre garantie, kann ich mich bei meinem Vermutliche selben defekt mich auf die 2 Jahre Garantie Stützen oder muß der händler sich davon nix annehmen? Wollet moreg zu dem Händler hin der es damal Reperiert hat! wiegesagt auftrags datum ist war der 28.02.2005 und rechnungs datum 04.03.2005
würde mich um ne schnelle antwort freuen
Mfg Frank
Anspruch auf Reperratur Garantie
Re: Anspruch auf Reperratur Garantie
Die Garantie auf Garantie-Reparaturen endet mit dem regulären Garantieende ( :clapping 
D.h. wenn du 2 Jahre Garantie hast, und nach 1,5 Jahren die Drosselklappe getauscht bekommen hast, dann hat die auch nur noch das verbleibende Halbe Jahr garantie. Es sei denn, der erneute Fehler ist auf unsachgemäßen Einbau o.ä. zurückzuführen.

D.h. wenn du 2 Jahre Garantie hast, und nach 1,5 Jahren die Drosselklappe getauscht bekommen hast, dann hat die auch nur noch das verbleibende Halbe Jahr garantie. Es sei denn, der erneute Fehler ist auf unsachgemäßen Einbau o.ä. zurückzuführen.
Re: Anspruch auf Reperratur Garantie
servus stef,
nun ja es wurde damals innerhalb der cargrantie reperiert. Hab den damals schon als gebraucht wagen gekauft und 1 jahr gebrauchtwagen garantie bekommen!
Aber die ist seit januar 06 abgelaufen....
aber muß opel nicht generell 2 jahre auf ihr ereperatur geben? auch wenn es damals nen Garantie fall war?
Mfg Frank
nun ja es wurde damals innerhalb der cargrantie reperiert. Hab den damals schon als gebraucht wagen gekauft und 1 jahr gebrauchtwagen garantie bekommen!
Aber die ist seit januar 06 abgelaufen....
aber muß opel nicht generell 2 jahre auf ihr ereperatur geben? auch wenn es damals nen Garantie fall war?
Mfg Frank
Re: Anspruch auf Reperratur Garantie
@Mono
Was meinst ET Garantie?
Was meinst ET Garantie?
Re: Anspruch auf Reperratur Garantie
ErsatzTeil meint er wohl...
Auf Reparaturen gibts schon garantie (glaube auch 1/2 Jahr)
Auf GarantieReparaturen eben nicht. Wie ich oben geschrieben hab. :wavey:
Auf Reparaturen gibts schon garantie (glaube auch 1/2 Jahr)
Auf GarantieReparaturen eben nicht. Wie ich oben geschrieben hab. :wavey:
Re: Anspruch auf Reperratur Garantie
So Kuurzer bericht über den heutigen Tag beim FOH
Es war nicht so wie ich vermutet hab die Drosselklappe, sondern der eigentlicher verurscher war das AGR-Ventil!
Das blieb nach dem einsetzen offen und hat so der Drosselklappe falscher werte geliefert! (aussage des FOH)
Nun hab ich ein neues Generalüberholtes bekommen!
Aber wenn es die Drosselklappe gewesen wär hätte ich 2 jahre Garantie auf die damalige Reperatur bekommen!
Mfg Frank
ps.: und was lernen wir daraus... wer das AGR-Ventil erfunden hat muß besoffen gewesen sein, und gehört für mich erschossen

Es war nicht so wie ich vermutet hab die Drosselklappe, sondern der eigentlicher verurscher war das AGR-Ventil!
Das blieb nach dem einsetzen offen und hat so der Drosselklappe falscher werte geliefert! (aussage des FOH)
Nun hab ich ein neues Generalüberholtes bekommen!
Aber wenn es die Drosselklappe gewesen wär hätte ich 2 jahre Garantie auf die damalige Reperatur bekommen!
Mfg Frank
ps.: und was lernen wir daraus... wer das AGR-Ventil erfunden hat muß besoffen gewesen sein, und gehört für mich erschossen

