Fummy hat geschrieben:Seit wann soll Chromfolie net erlaubt sein????
30% des äußeren vom Fahrzeug darf Chromglanz haben!
Ich zitiere mal von woanders?
Durch die reflektierende Eigenschaft der Chromfolie fällt das Ganze unter den Bereich der Leuchten und Lichttechnischen Einrichtungen (in diesem Fall wohl unter § 49 a der StVZO). Demnach darf keine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr gegeben sein.
Es handelt sich dann um nicht vorgeschriebene also auch nicht zwingend zulässige Beleuchtungs- bzw. Reflektionseinrichtungen. Genaue Vorgaben ob und wie stark das Reflektieren darf gibt es nicht. Ebenso gibt es wohl keine Bestimmungen zu wieviel Prozent eine KFZ verchromt / verspiegelt sein darf.
Es kommt also ganz auf die Auslegung des Betrachters an. Und ob es wirklich "spiegelt" oder nur chromfarben ist und reflektiert. Letzteres ist wohl im Rahmen des Erlaubten.
Sollte sich diese Ansicht allerdings nicht mit der eines Polizisten während einer technischen Kontrolle decken, muss der Spass wohl oder Übel wieder runter.
Erkläre mir zudem, warum beinahe sämtliche Aufkleberdealer bei ihren Folien ein eindeutiges '...ist nicht im Bereich der StVZO zugelassen' im Bezug auf Chromfolie auf ihren Seiten stehen haben?
Nur mal so meine Mutmaßung, aber der Chromglanz einer Stoßstange reflektiert Licht ein wenig anders als der eines Aufklebers, der auf einer glatten Fläche verklebt ist...
The Rock hat geschrieben:er möchte ja net chrom
sondern chromfarbend
Ich lege 'Aber ich möchte es in chrom haben' als 'ich möchte es als Chromfolie haben' aus. Was genau ist Deiner Ansicht nach 'chromfarben'? 'Chrom' ist keine Farbe, sondern eine spiegelnde Fläche...