sonic69 hat geschrieben:ich weiss ja nicht wo du deine Infos her hast aber ich glaube vor ca. 2 Jahren haben se das geändert.
Jetzt muss auch die Felge im Radkasten verschwinden um eine Rad / Reifen kombi eingetragen zu bekommen.
Vangelis hat geschrieben:nope des is baujahrabhängig
glaub ab 97 also autos mit ner eg zulassung müssen die felgen komplett abgedeckt sein
davor muss es nur die lauffläche sein
(beides jeweils oben und 30° jeweils seitlich
also die sache mit den 30° is korrekt! doch ich höre gerade zum ersten mal, dass seid neuestem auch die felge komplett abgedeckt werden muß durch den radlauf. egal ob jetzt baujahr 1990 oder 2005. schaut euch doch mal alle um... jeder der sich richtig breite felgen holt, bei jedem schaut die felge aus dem kasten. ob nun 5mm oder 15mm. doch komischer weise nimmt sowas der tüv ohne irgendwelche beanstandung ab.
je jetzt kommt sicher: dein tüv drückt 4 augen zu usw. falsch!
ich besuche den gleichen tüv wie jeder andere der hier zu einer untersuchung opder eintragung vorfährt.
ich sage aber so viel dazu:
solang es technisch vertretbar und sicherheitstechnisch machbar ist, trägt dir ein tüv sogar alufelgen ein die 20mm aus dem radkasten schauen. dazu mußt du eben die reifenkombination berücksichtigen!
manchmal (aber nicht immer) siegt auch gesunder menschenverstand vor irgendwelchem vorschriftskram. denn manches davon ist wirklich in frage zu stellen!!