Nebels in Lippe?

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Blue_Tigra

Nebels in Lippe?

Beitrag von Blue_Tigra »

Hi ich habe Suche genutzt und nix gefunden.

Ich hab eine Serienschürze ohne Nebelscheinwerfer und will mir unbedingt
welche Nachrüsten. Die original Stellen gefallen mir auch nicht so könnte ich nicht vielleicht die Nebels in einer lippe einbauen? WS oder so :|
Danke im Vorraus

PS Ist das auch legal? :lol:
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Anonymous

Re: Nebels in Lippe?

Beitrag von Anonymous »

gibt glaub ich ne mindesthöhe

die hätteste an der lippe unterschritten außer du legst deinen kleinen höher :lol:

außerdem is lippe ein denkbar ungeeigneter platz ..

is doch ein recht bewegliches teil und das heißt dort ist viel bewegung :P
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Amok
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Registriert: Fr 9. Mai 2003, 12:11
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Re: Nebels in Lippe?

Beitrag von Amok »

Hmmmm ... Könnte sogar sein, dass Nebelscheinwerfer in dieser Höhe legal wären. Da die Nebelscheinwerfer ja praktisch unter dem Nebel auf die Straße strahlen. Müsste man aber mal genau in der Stvo nachlesen.

In die Original-Lippe würd ich jedenfalls auch keinesfalls Nebels reinmachen, und in eine andere Lippe auch nur, wenn das Auto nur wenig tiefergelegt ist, da beim ersten Aufsetzer wohl deine Halterungen der Nebels den Geist augeben KÖNNEN.
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Blue_Tigra

Re: Nebels in Lippe?

Beitrag von Blue_Tigra »

Danke für eure Antwort :)

Wo könnte ich dann sonst Nebelleuchten einbauen vielleicht in der mittigen aussparung der Stoßstange oder wären dann die nebels zu dicht zusammen? Gibts irgendwelche andere Vorsschläge?

Danke im vorraus
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Anonymous

Re: Nebels in Lippe?

Beitrag von Anonymous »

Blue_Tigra hat geschrieben: vielleicht in der mittigen aussparung der Stoßstange oder wären dann die nebels zu dicht zusammen? Danke im vorraus
1. das
2. wär der sinn leicht weg da sie ja auch zur seite streuen sollen
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Der_Bachelor

Re: Nebels in Lippe?

Beitrag von Der_Bachelor »

also:

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel oder starkem regen bzw. schnefall und nur in verbindung mit dem standlicht, bzw. abblendlicht eingeschaltet werden.

anbauvorschriften:
Anbauhöhe:
Der untere rand der nebelscheinwerfer darf nicht höher als der untere rand der hauptscheinwerfer sein, jedoch ein mindestabstand von 250mm zur fahrbahn muss eingehalten werden.

Seitenabstand:
Ist der seitenabstand kleiner als 400mm zur fahrzeugaußenkante, dürfen die nebelz mit standlicht allein oder mit abblendlicht eingeschaltet werden. ist der seitenabstand größer als 400mm zur fahrzeugaußenkante, dürfen sie NUR mit dem abblendlicht eingeschaltet werden.


hoffe das klärt es auf!

so steht es in der anleitung meiner projektor beams oder wie sich diese runden zusatz dinger schimpfen....
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Blue_Tigra

Re: Nebels in Lippe?

Beitrag von Blue_Tigra »

Danke!!!

Du hast welche?? Wo hast du deine Eingebaut.

Hast echt geholfen :D :D :D

särs

David 8)
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Tigr4ndi

Re: Nebels in Lippe?

Beitrag von Tigr4ndi »

Fabian666 hat geschrieben:also:

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel oder starkem regen bzw. schnefall und nur in verbindung mit dem standlicht, bzw. abblendlicht eingeschaltet werden.
Nur das ich das richtig versteh... Ich DARF wenn ich die Nebels anhab mit Standlicht fahren? :?
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Amok
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Re: Nebels in Lippe?

Beitrag von Amok »

Ja, wenn wirklich schlechte Sicht ist, dann darf man das, manchmal sieht man nur mit Nebels sogar besser als wenn das Abblendlicht mit eingeschalten ist.
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Goetz

Re: Nebels in Lippe?

Beitrag von Goetz »

weil die nebels meistens unter dem nebel durchstrahlen, wohingegen das abblendlicht die nebelpartikel, also wasser etc. anstrahlt, die das licht reflektieren und man sieht nur eine weiße wand vor sich... noch nie gehabt, so eine situation ?
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