Hallo zusammen
ich habe seit Montag einen Job als kaufmännischer Angestellter in der Qualitätssicherung.
Meine alte Mühle macht nicht mehr lange mit und da würde ich mir gerne einen neuen PC kaufen und diesen soweit es geht von der Steuer absetzen.
Kennt sich jemand mit der Thematik ein wenig aus?
Alles was ich bei google zu diesem Thema gefunden habe, ist von 2004 oder noch älter, also keine wirkliche Hilfe.
Wäre echt nett, wenn jemand der Ahnung hat hier was dazu schreibt.
Vielen Dank Euch schonmal
Gruß TheDoc
Computer von Steuer absetzen
- TheCorsaDoc
- Senior
- Beiträge: 1289
- Registriert: Do 10. Mär 2005, 16:36
Re: Computer von Steuer absetzen
Erstmal Glückwunsch zum neuen Job
!
Also Absetzen is eigentlich ganz einfach... du legst bei deiner Steuererklärung eine Kopie der Rechnung bei und die sagen dir dann schon, wieviel sie davon übernehmen ;-)

Also Absetzen is eigentlich ganz einfach... du legst bei deiner Steuererklärung eine Kopie der Rechnung bei und die sagen dir dann schon, wieviel sie davon übernehmen ;-)
- TheCorsaDoc
- Senior
- Beiträge: 1289
- Registriert: Do 10. Mär 2005, 16:36
Re: Computer von Steuer absetzen
Und da fragt keiner, wofür ich den brauche????
Re: Computer von Steuer absetzen
Hallo,
ich hab das auch so gemacht. Rechnung beigelegt (knapp 600€) und den Laptop unter dem Punkt Bewerbungs/Werbungskosten aufgezählt. Dort wurden mir dann 300€ davon anerkannt.
Gruß,
Dirk
ich hab das auch so gemacht. Rechnung beigelegt (knapp 600€) und den Laptop unter dem Punkt Bewerbungs/Werbungskosten aufgezählt. Dort wurden mir dann 300€ davon anerkannt.

Gruß,
Dirk
Re: Computer von Steuer absetzen
natürlich zu über 90% nur für die arbeit :-)
ich glaube das absetzen wird auf 3 Jahre verteilt, kanns aber nicht 100%ig sagen
ich glaube das absetzen wird auf 3 Jahre verteilt, kanns aber nicht 100%ig sagen
- Tigramieze
- Senior
- Beiträge: 417
- Registriert: Fr 16. Jan 2004, 10:34
- Kontaktdaten:
Re: Computer von Steuer absetzen
Du brauchst aber ne Bestätigung von deinem Arbeitgeber, dass du diesen überwiegend für berufliche Zwecke nutzt. Sonst muss das Finanzamt ihn nicht anerkennen....
Nutzungsdauer sind 3Jahre, das heißt er wird pro Jahr mit 33% linear abgeschrieben. Für das Jahr der Anschaffung zeitanteilig, d.h. x/12tel Monate * 33%
Nutzungsdauer sind 3Jahre, das heißt er wird pro Jahr mit 33% linear abgeschrieben. Für das Jahr der Anschaffung zeitanteilig, d.h. x/12tel Monate * 33%