anmelden troz stillegung

Alles was nirgendwo anders hinpasst.
Benutzeravatar
B4D_Dr1ft

anmelden troz stillegung

Beitrag von B4D_Dr1ft »

Hi,

Ich hab mal ne frage ich hab nen Kadett 1.3S von nem bekannten geschenkt bekommen nen paar sachen müssen getauscht werden aber sonst macht der wagen noch nen tüv tauglichen eindruck


nur leider hat der bekannte ihn endgültig stilllegen lassen bei der abmeldung (alter schein auf den neuen gibs diese obtion ja nimma)

kann ich den trozdem wieder anmelden?
Benutzeravatar
Chri$

Re: anmelden troz stillegung

Beitrag von Chri$ »

Klar, sollte der Wagen doch noch TÜV haben, brauchst du nur die alte Bescheinigung mitbringen. Ansonsten muss die neu gemacht werden. Dann bekommst du ihn angemeldet. :thumsup:
Benutzeravatar
Fortuna86

Re: anmelden troz stillegung

Beitrag von Fortuna86 »

richtig einfach nochmal beim tüv vorbei schauen und neu anmelden Bzw neu zulassen dann bekommst die neuen papiere ......

ich hoffe ich verzähle dir hier kein sch eiss sonst bekomme ich gleich eine aufs dach :D
Benutzeravatar
Noreia

Re: anmelden troz stillegung

Beitrag von Noreia »

Wie lang ist denn der Wagen abgemeldet? Ich glaub, nach 2 Jahren (oder waren's 3?) musst du 'ne Vollabnahme beim TÜV machen lassen, da wird das Ding dann auf Herz und Nieren überprüft... Ich weiß nicht, ob das nach ner endgültigen Stilllegung nicht auch schon vorher notwendig ist, da würde ich mich vorher mal beim Tüv erkundigen.
Benutzeravatar
TeenTigra

Re: anmelden troz stillegung

Beitrag von TeenTigra »

Vollabnahme ist die Frisst auf naja ka genau auf wie lange aber sie wurde deutlich nachoben geschoben 5 Jahre aufwärts.
Benutzeravatar
XFA

Re: anmelden troz stillegung

Beitrag von XFA »

Die frist ist 18 monate, bin ich mir absolut sicher!
Benutzeravatar
TeenTigra

Re: anmelden troz stillegung

Beitrag von TeenTigra »

XFA hat geschrieben:Die frist ist 18 monate, bin ich mir absolut sicher!
Vonwegen :D

ab 1.1.2007 is die regelung mit den 18monaten hinfällig.


dann kann man n auto 6 oder 7jahre abgemeldet irgendwo stehen lassen bevor man zur vollabnahme muss.

Hatte sich ende letzten Jahres geändert und ist seit diesem jahr gültig.

Man hat ja nicht umsonst KfZ-Gutachter in der Fam. ;)


€dit: Sind genau 6 Jahre nach der Stillegung.
Benutzeravatar
B4D_Dr1ft

Re: anmelden troz stillegung

Beitrag von B4D_Dr1ft »

hmm das geht cool?


aso Vollabnahme ist quasi abgeschafft worden es ist quasi nur noch ne normale HU
Benutzeravatar
insane

Re: anmelden troz stillegung

Beitrag von insane »

Nur noch die Frage, ob das auch für KFZ gilt, die vor dem 01.01.07 abgemeldet wurden.
Benutzeravatar
Fortuna86

Re: anmelden troz stillegung

Beitrag von Fortuna86 »

jo musst nur au und hu machen gilt für alle fahrzeuge wo nicht länger als 6 jahre stehen ....

Mein corsa stand auch vier jahre und ich musste nur hu und au machen ....!!!!!!

Das gilt für alle wagen .... nicht nur für die wo dieses jahr abgemeldet wurden !!!

Das ist endlich mal ne gescheite entscheidung gewessen :juhu:
Antworten