Gibts da ne Liste?
Moderatoren: FTBerlin, TwoBeers
Gibts da ne Liste?
Weiß nicht, ob das hier im richtigen Forum steht und ob der Titel so passt.
Aber kann ich ja dann abändern..
Mich interessiert mehr oder weniger aus eigenen Umbauten, wie das mit Strafen bei Nichteintragen und tüv-ausgeschlossenen Ein-, An- und Umbauten aussieht.
Wird eine nicht eingetragene Scheinwerferblende, die aber eingetragen werden kann, genauso bestraft, wie eine Scheinwerferblende, die den Halben Scheinwerfer verdeckt?
Und wird diese widerum genauso gehandhabt wie ein nicht eingetragener Motor?
Ein blaues Standlicht genauso, wie lasierte Rückleuchten?
Gibts da eine Tabelle, wo was genau reinfällt?
Oder fällt alles unter den selben Hut?
Was mich zu dem Thema bewegt hat war ein Bild von nem Auto, dass die Seitenscheiben getönt hat.
Sowas fällt ja sehr schnell auf - und wird das dann genauso bestraft, wie wenn er n blaues Standlicht drin hat, was bei normalen Scheinwerfern ja nicht gaaaanz so auffällt?
Aber kann ich ja dann abändern..
Mich interessiert mehr oder weniger aus eigenen Umbauten, wie das mit Strafen bei Nichteintragen und tüv-ausgeschlossenen Ein-, An- und Umbauten aussieht.
Wird eine nicht eingetragene Scheinwerferblende, die aber eingetragen werden kann, genauso bestraft, wie eine Scheinwerferblende, die den Halben Scheinwerfer verdeckt?
Und wird diese widerum genauso gehandhabt wie ein nicht eingetragener Motor?
Ein blaues Standlicht genauso, wie lasierte Rückleuchten?
Gibts da eine Tabelle, wo was genau reinfällt?
Oder fällt alles unter den selben Hut?
Was mich zu dem Thema bewegt hat war ein Bild von nem Auto, dass die Seitenscheiben getönt hat.
Sowas fällt ja sehr schnell auf - und wird das dann genauso bestraft, wie wenn er n blaues Standlicht drin hat, was bei normalen Scheinwerfern ja nicht gaaaanz so auffällt?
Re: Gibts da ne Liste?
da gibt es gewiss unterschiede, jedoch ist meist die tatsache dass eine bauliche veränderung ein erlöschen der BE darstellt und das dann mit 50 eus und 3 punkten geahndet wird..... wenn das erlöschen nicht vorliegt sind es halt spezifische tatvorwürfe .....
schau dir einfach den bußgeladkatalog durch das ist die beste "liste" die du nutzen kannst......
schau dir einfach den bußgeladkatalog durch das ist die beste "liste" die du nutzen kannst......
Re: Gibts da ne Liste?
Im besten fall wenn es nicht "gefährlich" ist bekommst ne mängelanzeige und musst es dann eingetargen oder abgeändert vorfüren,das ganze wäre noch kostenfrei.
Alles andere liegt im betrachter des kontrolleurs.
Wennst pech hast is dei karre beschlagnahmt.
wenn se was finden wirds sehr sehr teuer.
Alles andere liegt im betrachter des kontrolleurs.
Wennst pech hast is dei karre beschlagnahmt.
wenn se was finden wirds sehr sehr teuer.
Re: Gibts da ne Liste?
aber "nicht gefährlich" ist auch ansichtssache oder?
was führt denn beispielsweise zum Beschlagnahmen?
was führt denn beispielsweise zum Beschlagnahmen?
Re: Gibts da ne Liste?
Das liegt am kontrolleur.sensation-white hat geschrieben:aber "nicht gefährlich" ist auch ansichtssache oder?
was führt denn beispielsweise zum Beschlagnahmen?
Beschlagnahmen kann schon bei nicht eingetragenen reifen beginnen.
Re: Gibts da ne Liste?
und aus welchem grund??? Stilllegen gibts so nimmer (dank der EU), und beschlagname geht nur in verbindung mit ner straftat....
so hat mein Clubkollege mir des erklärt, und der ist bei der Münchener Polizei...
so hat mein Clubkollege mir des erklärt, und der ist bei der Münchener Polizei...
Re: Gibts da ne Liste?
aber wer sowas beschlagnahmt, dem sollte man doch ne brennende tüte kot für die tür stellen.
außenvorgelassen, wir reifen nicht einträgt..
außenvorgelassen, wir reifen nicht einträgt..
Re: Gibts da ne Liste?
Die polizei darf deinen karren (wenn es für sie so aussieht) beschlagnahmen bzw prüfen lassen,da kannst im dreieck hupfen und mit den ohren wackeln.
Re: Gibts da ne Liste?
also beschlagnahmt wird der wagen nicht...... wenn er beschlagnahmt wird bekommst du ihn nicht wieder zurück, dann wäre er nähmlich tatmittel o.ä. ......
wenn dann wird er sichergestellt zur gutachtenerstellung um eben von einem gutachter die mängel dokumentieren zu lassen um auch etwas gerichtsverwertbares in der hand zu haben......
ich bin zwar nicht bei der münchner polizei aber bei der berliner..... und ich denke mal die maßnahmen in dieserlei hinsicht dürften bundesweit die gleichen sein
und die sicherstellung kann schon dann erfolgen wenn der verdacht einer änderung besteht bzw die gefährdung voliegen kann dass evtl adere geschädigt bzw gefährdet werden könnte......
wenn dann wird er sichergestellt zur gutachtenerstellung um eben von einem gutachter die mängel dokumentieren zu lassen um auch etwas gerichtsverwertbares in der hand zu haben......
ich bin zwar nicht bei der münchner polizei aber bei der berliner..... und ich denke mal die maßnahmen in dieserlei hinsicht dürften bundesweit die gleichen sein

und die sicherstellung kann schon dann erfolgen wenn der verdacht einer änderung besteht bzw die gefährdung voliegen kann dass evtl adere geschädigt bzw gefährdet werden könnte......