Der Begriff des Wechsels
Der Begriff des Wechsels
hallo, ich verstehe die verbindung zw. bezogener, begünstigter und aussteller beim wechsel nicht. ist bezogener nicht das gleiche wie begünstigter?
hier der link:
Wechsel (Urkunde) - Wikipedia
hier der link:
Wechsel (Urkunde) - Wikipedia
Re: Der Begriff des Wechsels
Ja, sieht mir mal so aus.Mike2004 hat geschrieben: ist bezogener nicht das gleiche wie begünstigter?
Der bezogene ist der der den betrag erhält, also ist er der begünstigte.
Re: Der Begriff des Wechsels
Der Bezogene ist quasi der Schuldner! der Geld an seinen "Gläubiger" Zahlen muss!... ich weis gar nicht, warum es da einen "Begünstigten" gibt!
Hierzu habe ich eine kleine Legende:
Wechselausteller = Trassant,
Bezogener = Trassant = Akzeptanz
Wechselnehmer = Wechselempfänger = Remittent.
Meiner Meinung nach gibt es keinen "Begünstigten"!
WIKI hat geschrieben:Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent)...
Hierzu habe ich eine kleine Legende:
Wechselausteller = Trassant,
Bezogener = Trassant = Akzeptanz
Wechselnehmer = Wechselempfänger = Remittent.
Meiner Meinung nach gibt es keinen "Begünstigten"!
- frankausdd
- Senior
- Beiträge: 761
- Registriert: Do 19. Jan 2006, 13:33
Re: Der Begriff des Wechsels
Stop stop,
also es gibt einen Aussteller und einen Bezogenen, zwischen diesen beiden Parteien wird der Wechsel vereinbart. Der Bezogene zahlt dem Aussteller das Geld oder einem Dritten, denn der Aussteller ist nicht zwangsläufig auch der Begünstigte aus dem Wechsel.
Gruss Frank
also es gibt einen Aussteller und einen Bezogenen, zwischen diesen beiden Parteien wird der Wechsel vereinbart. Der Bezogene zahlt dem Aussteller das Geld oder einem Dritten, denn der Aussteller ist nicht zwangsläufig auch der Begünstigte aus dem Wechsel.
Gruss Frank
Re: Der Begriff des Wechsels
Ich beziehe mich auf das Beispiel von Wikipedia. Ich verstehe es so; hoffe es hilft Dir weiter:
Albert Austeller (Aussteller) hat die Zahlungsanweisung am 15. Mai 2005 ausgefüllt bzw. veranlasst und fordert auf, dass Balduin Bezogener (der Bezogene) am 15. August 2005 an Bertram Begünstigter (der Begünstigte, Dritte) 1000€ bezahlen soll. Diesen Wechsel hat Balduin Bezogener mit seiner Unterschrift angenommen und erklärt sich somit, diesen Betrag zu bezahlen.
In diesem Fall muss Balduin Bezogener die 1000€ an einen Dritten (Begünstigten) bezahlen, nämlich Bertram Begünstigter.
Albert Aussteller (der Aussteller) kann aber auch Balduin Bezogener (der Bezogene, Zahler) auffordern, die 1000€ zum angegebenen Zeitpunkt an Ihn selbst (Albert Aussteller) zu bezahlen. Dann müsste in der Zeile wo Bertram Begünstigter steht, Albert Aussteller stehen. In diesem Fall ist dann der Aussteller der Begünstigte und es gibt keinen Dritten.
Also ist Bezogener nicht das gleiche wie Begünstigter.
Der Bezogene ist der wo bezahlen muss, und der Begünstigte ist derjenige, der die 1000€ zum angegebenen Zeitpunkt bekommt.
Albert Austeller (Aussteller) hat die Zahlungsanweisung am 15. Mai 2005 ausgefüllt bzw. veranlasst und fordert auf, dass Balduin Bezogener (der Bezogene) am 15. August 2005 an Bertram Begünstigter (der Begünstigte, Dritte) 1000€ bezahlen soll. Diesen Wechsel hat Balduin Bezogener mit seiner Unterschrift angenommen und erklärt sich somit, diesen Betrag zu bezahlen.
In diesem Fall muss Balduin Bezogener die 1000€ an einen Dritten (Begünstigten) bezahlen, nämlich Bertram Begünstigter.
Albert Aussteller (der Aussteller) kann aber auch Balduin Bezogener (der Bezogene, Zahler) auffordern, die 1000€ zum angegebenen Zeitpunkt an Ihn selbst (Albert Aussteller) zu bezahlen. Dann müsste in der Zeile wo Bertram Begünstigter steht, Albert Aussteller stehen. In diesem Fall ist dann der Aussteller der Begünstigte und es gibt keinen Dritten.
Also ist Bezogener nicht das gleiche wie Begünstigter.
Der Bezogene ist der wo bezahlen muss, und der Begünstigte ist derjenige, der die 1000€ zum angegebenen Zeitpunkt bekommt.

Re: Der Begriff des Wechsels
ja dann hab ich es verstanden! aber das is doch dasselbe wie ein scheck oder? ich fordere jmd auf, mich, dem begünstigen(dem gläubiger) eine bestimmte summe zu zahlen durch den zahler, den schuldner...
is doch genauso oder?
nur hier ist der scheckaussteller ja der schuldner der dem gläubiger was überweist..
bei einem wechsel geht es von der anderen seite los: der gläubiger fordert seinen schuldner auf, eine summe zu zahlen, indem der gläubiger den wechsel eröffnet, und den schuldner auffordert zu zahlen ?
oder?
is doch genauso oder?
nur hier ist der scheckaussteller ja der schuldner der dem gläubiger was überweist..
bei einem wechsel geht es von der anderen seite los: der gläubiger fordert seinen schuldner auf, eine summe zu zahlen, indem der gläubiger den wechsel eröffnet, und den schuldner auffordert zu zahlen ?
oder?
Re: Der Begriff des Wechsels
Richtig, an den Dritten oder an Ihn (den Aussteller) selbst. Genau so ist es!!! 

Re: Der Begriff des Wechsels
Nein, sonst wäre es ein Scheck und kein Wechsel.Mike2004 hat geschrieben:ja dann hab ich es verstanden! aber das is doch dasselbe wie ein scheck oder?
Einen Scheck löst man bei der Bank ein, ein Wechsel ist nur ein Wisch Papier, mit dem du dem anderen vor der Nase wedelst und er löhnen muss - ob in Bar oder sonstwie ist dabei wurscht.
Ausserdem kann ein Wechsel üblicher Weise auch weitergereicht werden, was IMHO beim Scheck nicht (so einfach) möglich ist.
Re: Der Begriff des Wechsels
klar, ein verrechnungsscheck kann doch per indossament weitergeleitet werden!
Re: Der Begriff des Wechsels
Ich wollte nur noch was loswerden:
Bei uns in der Schule wurde zu keinem Zeitpunkt das wort "Begünstigter" erwähnt
, als bei uns Thema "Wechsel" behandelt wurde!
Achja, jetzt bitte bloss kein Streit über unser Schulsystem, Pisa etc.
Bei uns in der Schule wurde zu keinem Zeitpunkt das wort "Begünstigter" erwähnt


Achja, jetzt bitte bloss kein Streit über unser Schulsystem, Pisa etc.
