problem §19 21 stvzo(NP)

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corsa-tschango
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Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von corsa-tschango »

hallo,

mir hat damals die DEKRA gesagt ich muss nur die tüv-papiere mitführen, ich muss es nicht in den schein eintagen lassen.
^^das habe ich auch bis heute noch nicht gemacht, hab auch noch nie probleme gehabt.

naja,
andere bundesländer, andere sitten

gruß
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Corsa A
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Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von Corsa A »

Bei uns steht hinten auch drauf,dass beim der nächsten papiererneuerung das mit anzugeben is.
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blue

Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von blue »

Ich hab 15,98 bezahlt ! Dabei war ein neuer Brief, neuer Schein und 7 Eintragungen auf den Schein! Der große Vorteil man muss keinerlei ABE/s TÜV Gutachten mehr mitführen!
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Corex
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Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von Corex »

15€ du hast ne gewisse Zeit, zeit es in die Papier eintragen zu lassen. Bin 1-2 Wochen mit dem Tüv schrieb rumgefahren und bin kontrolliert worden... bulle meinte nur lasses sie es eintragen... worauf ich nur sagte wenn ihr beamten mal länger offen hättet wäre das schon geschehen :D den war ruhe ^^
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N.Corsa
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Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von N.Corsa »

Corex hat geschrieben:15€ du hast ne gewisse Zeit, zeit es in die Papier eintragen zu lassen. Bin 1-2 Wochen mit dem Tüv schrieb rumgefahren und bin kontrolliert worden... bulle meinte nur lasses sie es eintragen... worauf ich nur sagte wenn ihr beamten mal länger offen hättet wäre das schon geschehen :D den war ruhe ^^
Und wenn du mit so einem Kommtar den Falschen erwischt, dann biste unten durch, dann wird gesucht bis was gefunden wird. Es gibt immer irgendwas was nicht 100%ig stimmt.
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Mennigen

Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von Mennigen »

Die Eintragung von sonderrädern i.V.m. geändertem Fahrwerk ist immer eine Einzelabnahme nach §21 StVZO. Und diese Änderung muss immer in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Hä? natürlich muss das eingetragen werden. Darum gehts doch garnicht. Die Frage ist ob es UNVERZÜGLICH beim Amt in die Papiere einzutragen ist oder BEIM NÄCHSTEN BEFASSEN DES AMTES MIT DEN PAPIEREN. Das ist nen großer Unterschied und steht normalerweise in den Gutachten mit drin wenn es UNVERZÜGLICH gemacht werden muss. Und UNVERZÜGLICH hab ich bei Radreifen-Kombi mit Tierflegung noch nicht erlebt bislang.
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Fasemann
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Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von Fasemann »

Wenn es dann nach 699 eus und 14 tagen rumgeprolle tatsächlich noch das ersehnte Stück Papier gibt sollte mann das einfach mal bei Tageslicht vorne und hinten lesen und dann auch noch die halbe Stunde Zeit und 20 Eus für den neuen Schein übrig haben.
Normalerweise haben LRA oder Gemeinde an eine Tag der Woche bis 18.00 oder sogar 18.30 offen, ich kenn es auch mit einem Tag ab um 7 in der früh. :vertrag:
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yakoli

Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von yakoli »

red-silver-devil hat geschrieben:hyhy
ich soll unverzüglich die sachen bei meiner zulassungsstelle
eintragen sonst erlischt die BE..
red-silver-devil hat geschrieben:JOJO steht sodrin unverzüglich BE für das Fhrzeug erteilen lassen..
@Menningen:

es geht hier nicht um eine Rad-Reifen-Kombi, sondern um Sonderräder + Fahrwerkstieferlegung.

Und ums ganz genau zu nehmen erlischt sogar der Versicherungsschutz TROTZ des ausgestellten Abnahmeberichts vom TÜV/DEKRA, wenn mman sich nicht unverzüglich zur Zulassungsstelle begibt .
Dieser Wisch ist nur dazu da, damit die Zulassungsstelle eine neue BE ausstellt (also die Änderungen in den Fahrzeugpapieren einträgt).

Rad-Reifen-Kombi mit Serienfahrwerk muss nicht in den Schein, das stimmt.
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corsales

Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von corsales »

Hab auch nur den Wisch von der Tüvabnahme.Der liegt immer im Auto.Hab noch nie Probs mit den Cops oder dem TÜV gehabt.
Haptsache Du hast eine Eingetragene Abnahme Schwarz auf Weiß.Also einen Wisch wo man sehen kann das Du es vom TÜV agenommen bekommen hast.
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FoXy
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Re: problem §19 21 stvzo(NP)

Beitrag von FoXy »

Hmmm.. also ich kenn es auch so, das manche Prüfstellen (DEKRA/TÜV, etc..) unterschiedliche "Richtlinien" haben... bei irgend ner Prüfstelle soll wohl hinten drauf wirklich stehen, das man die änderungen UMGEHEND in die BE eintragen lassen soll/muss..

Hab ich mir natürlich direkt mal meine Papiere von den Felgen + Fahrwerk angeguckt, war beim TÜV gemacht worden und dort steht "Bei nächster Gelegenheit..." oder sowas in der art. Und das heißt für mich, wenn ich wegen irgendwas zum Straßenverkehrsamt muss...
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