Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????

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Achim

Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????

Beitrag von Achim »

Ich habe bei ebay nun diese Rückleuchten gefunden.

Bild

Brauch ich dafür ABE oder nicht?

Dabei steht zwar Eintragungsfrei, aber normalerweise heißt es doch nicht Jegliche Veränderung am PKW muss eingetragen sein bzw. es muss ein Gutachten darüber mitgeführt werden ???
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Anonymous

Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????

Beitrag von Anonymous »

hi!

ich denke doch mal (man möge mich berichtigen wenn ich da falsch liege!)
das wenn die dinger eine e-nummer drauf haben, brauchen sie nicht eingetragen werden. meine neuen spiegel haben ne e nummer drauf und auch keine abe, sind aber laut verkäufer eintragungsfrei wegen der e-nummer
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sonic69

Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????

Beitrag von sonic69 »

naja Tatsache ist das du was am Fahrzeug verändert hast und deswegen muss es eingetragen werden.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege!

z.B. Skysurfer hat sich Rückleuchten selbergebastelt. Die Lampen von Hella haben auch ein E Zeichen und beim Tüv ist er glaube ich beim ersten mal nicht durchgekommen. Ob er sie inzwischen eingetragen bekommen hat weiss ich nicht!
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Picmasta

Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????

Beitrag von Picmasta »

also leuchten müssen ein e-Zeichen haben.

Und soweit ich weiss haben diese Leuten ein e-Zeichen! Du brauchst also weder ne ABE, noch zum TÜV, noch sonstwas.

Auf den Leuchten ist ein krei mit nem E und einer Nummer. wie auf den orgianlen Rückleuchten.

Gruß Pic
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Jan294

Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????

Beitrag von Jan294 »

Ein E-Zeichen muß ne Lampe in Deutschland sowieso haben! Wenn man jetzt nicht originale Rückleuchten anbaut, dann müssen die a)eine E-Nr haben und b)ist der Zettel mit der EG-Genehmigung mitzuführen, da es sich nicht um ein Originalteil handelt! Persönliches Beispiel: ich habe eine originale Zentralverriegelung und hab sie mit ner Funkfernbedienung von in.pro erweitert. Die Funkfernbedienung hat ne E-Nr. und braucht somit keine ABE, trotzdem muß ich den Zettel mitführen wo drauf steht, daß die Fernbedienung zulässig ist (naja, jetzt nich mehr, denn ich hab sie eintragen lassen)!

Es ist also völlig egal, ob EG-Genehmigung oder ABE (was is da eigentlich der Unterschied, weiß das jemand?), solche Teile sind eintragungsfrei (wenn man möchte, kann mans natürlich trotzdem eintragen lassen, hat man weniger Papierkrieg) aber die ABE bzw. die Zulassung muß man mitführen!
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Corrado45

Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????

Beitrag von Corrado45 »

Genau so ist es. Wenn ein E-Zeichen drauf ist, gibt es auch eine Prüfbestätigung oder eine EG-Genehmigung. Die ist mitzuführen und eintragen ist unnötig. :wink:
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TBX
Senior
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Registriert: Fr 9. Mai 2003, 15:03

Re: Mit ABE oder muss nicht? Was denn nun eigentlich???!????

Beitrag von TBX »

skysurfers rücklichter haben e-prüfzeichen, sein problem war, dass er sich die anordnung selbst ausgedacht hat. rein theoretisch hätte er sie nicht eintragen müssen, hats aber sicherheitshalber machen lassen, um bei verkehrskontrollen etc. keine probs zu kriegen.
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