Abschleppen

Alles über den Corsa B

Moderatoren: TBX, Capu, Zero, blackdevil2k1

Antworten
Benutzeravatar
gewissen
Senior
Beiträge: 1529
Registriert: Sa 10. Mai 2003, 08:48
Kontaktdaten:

Abschleppen

Beitrag von gewissen »

Moin Leutz, ma ne kurze Frage: Seit wann ist das Abschleppen verboten?
Hab davon nichts in der Fahrschule gelernt (auch wenn das schon ein wenig her ist)

In diesen Brief steht bei "Kurze Schilderung des Sachverhaltes" folgendes: "Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz,.. bla bla,.. Hierbei wurde festgestellt, daß sie für den Abschleppvorgang nicht m Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Außerdem war das geschleppte Fahrzeug nicht Pflichtversichert(gilt laut StVO als Anhänger)"

Das Fahrzeug, das abgeschleppt wurde konnte nicht mehr fahren(defekt), und wurd kurz vorher abgemeldet.

Mit was kann man da rechnen? (doch nicht Führerscheinentzug oder?)
Benutzeravatar
wetredhat

Re: Abschleppen

Beitrag von wetredhat »

na wenn das auto abgemeldet war is ja klar das die stress machen :-)
aber ich kann mir net vorstellen das abschleppen verboten sein soll. das könnte höchstens was mit den neuen führerscheinklassen zu tun haben, denn mit B darf man ja keinen anhänger ziehen, und nix über 3,5t fahren.

greetz markus
Benutzeravatar
Picmasta

Re: Abschleppen

Beitrag von Picmasta »

wenn das Fahrzeug abgemeldet ist gilt es als Anhänger, steht ja im Brief. Und für nen anhänger der schwerer als 750kg ist brauchst du einen Führerschein Klasse 3 (alt) oder BE (neu).

Und wenn man es ganz Bürokratisch sieht ist es das selbe als ob du nen Roller oder nen Motorad oder ein auto ohne Führerschein gefahren hast. aber ich will dir keine angst machen. Das war jetzt nur ne Vermutung.

Aber ein abgemeldetes auto ist ein anhänger. ;)

Gruß Pic
Benutzeravatar
Achim

Re: Abschleppen

Beitrag von Achim »

Fahren ohne Fahrerlaubnis? ohhh scheiße....in den Prüfungsfragen für den TÜV (Klasse B. Theorie) steht folgendes drin. (ich weiß das, weil ich bis letzten Donnerstag die Teile gelernt habe. Hatte 4 Fehlerpunkte ;) )

Ob wenn man während des Führerscheins machen beim Schwarzfahren erwischt wird ob das auswirkungen drauf hat, dass man ihn weiter machen darf (Ich weiß ist verdammt blöd formuliert).

Antwort A. Nein
Antowrt B. Ja, weil seine Karakteristischen Eigenschaften ihn nicht dafür eignen

Wo ich die frage gelesen habe, habe ich schlucken müssen.

;)
Weil ich eigentlich fast jeden Tag ein bisschen Schwarzfahre.....
Benutzeravatar
vollkrass

Re: Abschleppen

Beitrag von vollkrass »

ich glaube abschleppen darf man nur defekte (angemeldete) autos und nur bis zur nächsten werkstatt bzw bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt aber ganz sicher bin ich mir auch nicht
Benutzeravatar
Anonymous

Re: Abschleppen

Beitrag von Anonymous »

Ein nicht angemeldetes Auto darf nicht abgeschleppt werden sondern muss auf einem Hänger transportiert werden.

Auch mit Klasse B darf ich ein Auto abschleppen, sonst dürfte das in Zukunft ja keiner mehr wenn jeder den B hat. Ausserdem darf ich mit dem B auch einachsige Hänger fahren wenn das Zuggesamtgewischt 3,5t nicht übersteigt
Antworten