Mennigen hat geschrieben:Kann es sein das die das nich machen wollten weils verboten ist?
Nebler drafste ja erst bei unter 50 Meter Sicht anhaben und dann musst du ohnehin Abblendlicht an haben. Ne Situation wo man Nebler in Verbindung mit Standlicht braucht gibts nicht. Und da unser Staat ja alles verbietet was nicht ausdrücklich erlaubt ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass man es garnicht darf.
Vielleicht lieg ich auch falsch...
Ja du liegst Falsch.
Was du meinst ist die Nebelschlußleuchte (hinten). Da trifft das zu mit Sicht unter 50m.
Die Nebelscheinwerfer (vorne) dürfen bei Schlechter Witterung, Nebel und Schneefall eingeschaltet werden.
Und bei richtig Starken Nebel macht es sogar sinn das Ablendlicht auszuschalten. Aber solche Nebelwände gibt es in einer Großstadt wie Düsseldorf oder Mettmann sicherlich nicht *g*
Hier §17 STVO:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Begrenzungsleuchten= Standlicht