GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

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gewissen
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Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von gewissen »

Aber der Einwand von TBX ist sehr gut.

Fakt ist aber auch, dass 99% der Leute die Nebelscheinwerfer in komb. mit Standlich benutzen nur um "cool" zu sein, nicht weil es es erfordert.

Was noch Merkwürdig ist, sind die neuen Mercedes, welche in der Kurve auch ein Nebelscheinwerfer aktivieren, dieses dürfte streng genommen doch auch nicht zulässig sein und theoretisch muss doch denn auch jeder Mercedes fahrer Strafe zahlen, wegen Fahren mit Nebellicht?
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sometsu

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von sometsu »

ja bin der coolste bei mces dann! :freak:

ja das mit dem kurven-nebellicht is mir auch aufgefallen... wahrscheinlich ein besonderes patent von mercedes, eigentlich recht sinnvoll :thumsup:
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Mennigen

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von Mennigen »

Nur mal zur Sicherheit:
Nicht alle Scheinwerfer in Stosstangen sind Nebelscheinwerfer. Gibt ja auch genug die einfach nur Zusatzscheinwerfer in den Stosstangen serienmäßig haben. Das Kurvenfahrlicht von Mercedes dürfte eigentlich auch kein Nebellicht sein.
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horrorfreddy

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von horrorfreddy »

genau so sieht es aus!

mercedes verbeut im ML entweder Abbiegelicht ODER Nebelscheinwerfer. Das Abbiegelicht hat die aufgabe, wie der name ja eigentlich schon sagt, die Richtung in die man abbiegene will aus zu leuchten, die ist nicht gleich zu stellen mit den Nebelscheinwerfern!


kleiner klugscheißer tipp ;) , erkennen tut man es beim ML daran, das nebelscheinwerfer in der Stoßstange rund sind und die Scheinwerfer für's Abbiegelicht ovel.
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sometsu

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von sometsu »

Mercedes:
Für mehr Sicherheit beim Abbiegen oder in sehr engen Kurven ist auch eine Abbiegelichtfunktion in das Intelligent Light System integriert. Bei eingeschaltetem Fahrlicht wird zusätzlich der Fahrbahninnere Nebelscheinwerfer zugeschaltet, wenn der Fahrer unterhalb von 40 km/h den Blinker betätigt oder das Lenkrad einschlägt. Der Bereich seitlich vor dem Fahrzeug wird so im Winkel von bis zu 65 Grad maximal 30 Meter weit ausgeleuchtet.

Wohl die nebelscheinwerfer :p
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Iceman
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Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von Iceman »

Jep sind bei Mercedes die NSW, das Set gibt auch zum Nachrüsten z.B. für Golf oder Astra von Hella für die original NSW..
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wiskas

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von wiskas »

gewissen hat geschrieben:Aber der Einwand von TBX ist sehr gut.

Fakt ist aber auch, dass 99% der Leute die Nebelscheinwerfer in komb. mit Standlich benutzen nur um "cool" zu sein, nicht weil es es erfordert.

Was noch Merkwürdig ist, sind die neuen Mercedes, welche in der Kurve auch ein Nebelscheinwerfer aktivieren, dieses dürfte streng genommen doch auch nicht zulässig sein und theoretisch muss doch denn auch jeder Mercedes fahrer Strafe zahlen, wegen Fahren mit Nebellicht?

Das ist glaub ich seit der Bullen E Klasse so. Die konnten das auch. Hab immer gedacht die machen die einzeln an damit man das Nummernschild nicht erkennt.^^

Bei mir sehe ich auch immer die Baumarkt Tuner Gang: Opel Corsa 1.2i, 5 Leute drin, Stahlfelgen, brummende Kofferraumdeckel vom 5000Watt eBay Sub für 12,95€, günstige eBay Front (unlackiert), Abblendlicht aus und Neblies an. Mächtig cool. :vogel:
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darky1987

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von darky1987 »

iMacAlex hat geschrieben:@darky1987

Erstens heißt es ja eigentlich nicht Standlicht sondern Begrenzungslicht.

Zweitens isses doch vollkommen egal ob ich am Tag ohne Licht fahre oder mit Begrenzungslicht. Die Polizei fährt ja teilweise auch so rum ;)

StVO - Einzelnorm

Da sich ja alles auf Abs. 1 bezieht ist Abs. 2 am Tag (ohne Sichtbehinderungen) hinfällig ;)
früher hiess es parklicht....und musste angeschaltet werden, sobald du außerhalb geschlossener ortschaften stehen bleibst. so und wenn du schon mit sowas kommst, lese dir nummer 2 durch. du darfst mit standlich allein GARNCHT fahren...weder tag, noch nacht
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iMacAlex

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von iMacAlex »

darky1987 hat geschrieben:früher hiess es parklicht....und musste angeschaltet werden, sobald du außerhalb geschlossener ortschaften stehen bleibst. so und wenn du schon mit sowas kommst, lese dir nummer 2 durch. du darfst mit standlich allein GARNCHT fahren...weder tag, noch nacht
Parklicht ist wenn es nur auf einer Seite leuchtet ;)

Zu Nummer 2 hab ich schon was oben geschrieben ;)
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sometsu

Re: GSI Nebelscheinwerfer und Standlicht?!

Beitrag von sometsu »

Also eigentlich reitet man hier doch nur auf prinzipien rum... ich habe noch nie jemanden erzählen gehört "ja und dann haben mich die grünen angehalten, weil ich standlicht anhatte, 200euro strafe musste ich blechen"...
nebelscheinwerfer und standlicht ist ja klar das das verboten ist, aber standlicht.... dafür wird man jedenfalls nicht verdonnert...
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