The Alchemist hat geschrieben:zum Thema Überrollbügel, das ist abhängig vom Baujahr des Fahrzeugs, nicht von Datum der Eintragung.
Wenn Zum Zeitpunkt wo der Tigra gebaut wurde noch keine überrollbügel pflicht waren brauchste auch keinen dran zu bauen.
Des Weiteren Muss die Bodengruppe die notwendige stabilität aufweisen, da kein Dach mehr da ist, das alles zusammenhält.
Das heisst wahrscheinlich darfste T-Träger längs in die Bodengruppe einschweissen um in Fahrtrichtung stabilität zu erhalten. Links rechts reichts evtl wenn du auf höhe der A und B Säule ne Strebe einschweisst, vorne hinterm amaturenbrett, hinten hinter den Sitzen. am besten ne komplette Trennwand mit verstrebungen einziehen, daran kannste dann auch nen überrollbügel befestigen.
mfg. Flo
zum Thema BJ. Ist es nicht erst ein Cabrio wenn er sagen wir mal morgen das Dach abmachen würde. Das hieße ab dem 05.12.07 ist das Fahrzeug ein Cabrio und dann schätze ich mal kommt die Pflicht eines Bügels zum tragen. Er wurde ja 94-00 nicht als Cabrio serie gebaut also gilt das Datum ab dem es ein Cabrio ist.
Wir reden hier ja immer nur mit dem Wort Cabrio eher müsste man sagen "komplett Umbau mit Neuzulassung". Dann hört es sich schon anders an.
Zum Thema Heckklappe: Ich habe nen entfernten Bekannten der fährt nen NSU Prinz. Bis der mal von der Polizei in Ruhe gelassen wurde nur weil er immer nen Spalt den Heckdeckel aufgelassen hat war schon hart. Das gut daran ist das er wenigstens übereingekommen ist mit der Polizei weil die könnten dem jedes mal, wo er mit leicht geöffnet (trotzdem gesicherten) Heckdeckel rumfährt, ne Strafe aufbrummen. Also das mit so offenen Geschichten könnte auch Spaß mit sich bringen.
Also ich finde es schon lustig un die Idee is kultisch klar aber leider kommt man da so schnell nicht auf nen stabilen Zweig.