Also ich habe mich mal schlau gemacht bei dem Leiter der Zulassungsstelle in meiner Stadt und wir haben zusammen im Gesetzestext nachgeschlagen. Dort steht keine Größe vorgeschrieben oder genaue Position, nur der Mindestabstand zu Boden muss eingehalten werden und es muss aus einem Winkel von ich glaube jeweils 30° lesbar sein.Raser16V hat geschrieben:ja das könnte ich, aber dann fehlt da was vorne...und so ganz ohne Kennzeichen find ich es zu "nackt"....würd es gerne kleiner etwas weiter links haben.
Aber so ein Pizzablech ala CorsaC20NE kommt mir vorne nicht dran, und das normale in kurzer Form bekommt man bei uns nicht, das von den Schweizeren hat ja nur 300*80mm, das kleinste was man bei uns bekommen kann hat 460*110mm.
Hab schonmal mitm TÜV gelabbert bei uns wegen nem kleinen Schild 320*110mm aber dann kam der mit folgendem Zitat an:
"Kennzeichengröße
Bei manchen Zulassungen von Kraftfahrzeugen stellt sich die Frage, ob ein verkleinertes Kennzeichen zulässig ist. Die exakten Muster und Maße der Kennzeichen sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verbindlich geregelt. Für Ausnahmen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die Kriterien hierfür sind gesetzlich festgelegt.
Ein Kriterium für derartige Ausnahmegenehmigungen ist, dass der Platz zum Anbringen des Standard-Kennzeichens nicht ausreicht. Ein Umbau am Fahrzeug müsste außerdem mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sein.
In der Regel wird dafür ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für Kfz-Angelegenheiten benötigt. Dieses Gutachten wird zur Grundlage einer Ermessensentscheidung für die Ausnahmegenehmigung der Behörde. Falls am Fahrzeug jedoch nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden, die das Anbringen des regulären Kennzeichens nicht möglich machen, wird eine Ausnahmegenehmigung stets abgelehnt.
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch."
Deswegen laß ich es wie es ist...
@black-dolphin
sieht gut aus...
MFG Bernd
Gruß Frank