uiuiui, lese gerade verschiedene horrorszenarien ueber das nicht-melden des zweitwohnsitzes... aber ich glaube, so wild ist es dann doch nicht. und wenn ich mich da mal anmelden sollte, behaupte ich, dass ich seit gestern hier wohne. koennen die ja nicht nachpruefen. (zumal man glaub ich auch keine bescheinigung mehr vom vermieter mehr braucht).
lese gerade:
(letzter satz) also prima, von wegen relmaeßiger standort. ha! denen werd ich was husten!In einigen Fällen konnten die Halteranschrift und der Standort des Fahrzeuges auch in verschiedenen Zulassungsbezirken liegen ("Standortzulassung").
Ab dem 01.03.07 ist für die Zulassung auf Privatpersonen künftig die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig, bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes.
aber mal ehrlich, welcher gelangweilte gartenzwerg rennt durch die gegend und schreibt autokennzeichen auf?! haben die nichts besseres zu tun? unkraut jaeten vielleicht? :P