tachoangleichung
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tachoangleichung
hey leute,
hab iner tabelle geguckt...bei den reifen die ich fahrn will würden bei originalen 100km/h nur 97,97km/h angezeigt,wenn ichs richtig verstanden hab^^
is das noch toleranz oder macht der tüv mir bei der eintragung n strich durch die rechnung?
hab iner tabelle geguckt...bei den reifen die ich fahrn will würden bei originalen 100km/h nur 97,97km/h angezeigt,wenn ichs richtig verstanden hab^^
is das noch toleranz oder macht der tüv mir bei der eintragung n strich durch die rechnung?
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Re: tachoangleichung
Wenn Du den Text dazu auch gelesen hättest, wüßtest Du, dass ein Tacho nie, niemals, weniger anzeigen darf, als Du tatsächlich fährst. Im Maximum 4% mehr.
little-blue
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Re: tachoangleichung
naja gut...kollege von meinem dad is beim tüv ich glaub den sprech ich ma an der trägt mir das auch wohl ohne angleichung ein...ich weiß ja das ich mit 97km/h eigentlich 100 fahr...
sollte er es nich machen was kostet die angleichung ca?
hab n k=16676 tacho
sollte er es nich machen was kostet die angleichung ca?
hab n k=16676 tacho
Re: tachoangleichung
also als ich meine 14" drauf gemacht hab bin ich einfach zu nem tachoabgleich gefahren glaub 50€, bin mir aber nich mehr sicher... der testet dein tacho wie groß die abweichung is, bis 7% hat der mir gesagt gehts ohne änderungen.. zumindest hat ders bei mir gesagt.
bei meinen felgen im gutachten stand auch drin das ein tachoabgleich gemacht werden muss
der TÜVer hat die dann ohne murren eingetragen...
kannst ja auch mal da schauen.... flat4 - Tachoanpassung is aber keine garantie nur nen anhaltspunkt
bei meinen felgen im gutachten stand auch drin das ein tachoabgleich gemacht werden muss

kannst ja auch mal da schauen.... flat4 - Tachoanpassung is aber keine garantie nur nen anhaltspunkt

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Re: tachoangleichung
Angleichung bei einem elektrischen Tacho ist komplizierter und entsprechend teurer. Vermutlich würden andere Reifen günstiger sein.
Selbst wenn es Dir einer Einträgt, ist Dein Fahrzeug nicht TÜV-tauglich. Wenn es irgenwann auffällt, hast die A-Karte, besonders wenn es bei einem Unfall dazu kommt. Denn dann bist Du schuld, auch wenn Du unschuldig bist, weil Deine Fahrzeug ABE erloschen ist!
little-blue
Selbst wenn es Dir einer Einträgt, ist Dein Fahrzeug nicht TÜV-tauglich. Wenn es irgenwann auffällt, hast die A-Karte, besonders wenn es bei einem Unfall dazu kommt. Denn dann bist Du schuld, auch wenn Du unschuldig bist, weil Deine Fahrzeug ABE erloschen ist!
little-blue
Re: tachoangleichung
ja gut aber wenn der tüv es einträgt und ich hab n unfall und es wird geprüft is doch der prüfer schuld das meine abe erloschen is...wie soll ich als leie wissen ob ich das fahren darf oder nich...bin ja nich vom tüv^^
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Re: tachoangleichung
Nein,
Du als Fahrzeughalter bist verantwortlich, nicht der Prüfer.
Alle Anderen, rund ums Auto, dürfen Fehler machen, nur Du nicht. So ist das halt im Verkehrsrecht. Wenn vor Dir einer ohne Grund bremst und Du rauschst hinten drauf, dann ist das keine gefährdung des Verkehrs durch bereitung eines Hindernisses (StGB), sondern Du kriegst eine rein, wegen Missachtung des Sicherheitsabstandes (StVO).
Wenn Dein Auto der Polizei zu tief erscheint, legen Sie es still und Du bekommst den Strafzettel, die Sicherstellungskosten und die Prüfkosten aufgebrummt. Die gehen nicht an den Prüfer.
Du hast ein Rückgriffsrecht und musst an den Prüfer herantreten und diesem Nachweisen, dass er grob fahrlässig oder gar vorsätzlich die Eintragung vorgenommen hat. Dabei wünsche ich Dir aber jetzt schon viel Spaß.
little-blue
Du als Fahrzeughalter bist verantwortlich, nicht der Prüfer.
Alle Anderen, rund ums Auto, dürfen Fehler machen, nur Du nicht. So ist das halt im Verkehrsrecht. Wenn vor Dir einer ohne Grund bremst und Du rauschst hinten drauf, dann ist das keine gefährdung des Verkehrs durch bereitung eines Hindernisses (StGB), sondern Du kriegst eine rein, wegen Missachtung des Sicherheitsabstandes (StVO).
Wenn Dein Auto der Polizei zu tief erscheint, legen Sie es still und Du bekommst den Strafzettel, die Sicherstellungskosten und die Prüfkosten aufgebrummt. Die gehen nicht an den Prüfer.
Du hast ein Rückgriffsrecht und musst an den Prüfer herantreten und diesem Nachweisen, dass er grob fahrlässig oder gar vorsätzlich die Eintragung vorgenommen hat. Dabei wünsche ich Dir aber jetzt schon viel Spaß.
little-blue
Re: tachoangleichung
wasn das fürn schwachsinn??? totaler blödsinn... auf welcher Grundlage möchte der Polizist denn deine Karre stilllegen??little-blue hat geschrieben:Nein,
Wenn Dein Auto der Polizei zu tief erscheint, legen Sie es still und Du bekommst den Strafzettel, die Sicherstellungskosten und die Prüfkosten aufgebrummt.
abgesehen davon gibt es dieses einfach mal eben stilllegen nimmer... kost nun bloß noch 25€ und mängelkarte..
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Re: tachoangleichung
Bei erheblichen Mängeln (Reifen, Bremse, Fahrwerk, usw.) kann die Polizei ein Fahrzeug zur Beweissicherung sehr wohl sicherstellen. Rechtsgrundlage ist § 94 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG. Ein begründeter Verdacht, dass grobe Mängel vorliegen, reicht jedoch bereits aus. Ein Polizist ist jedoch kein Sachverständiger, so dass von ihm nicht erwartet werden kann, dass er einen tatsächlich gravierenden Mangel einschätzen kann.
little-blue
little-blue
Re: tachoangleichung
so leute....felgen wurden heute morgen eingetragen...
ohne probleme!!!
die reifen die drauf sind sind 185/55....wegen der 55 hätte der tacho eigentlich bei 100 km/h 97,97 angezeigt und somit hätte er nachgestellt werden müssen...is aber nich so!!!
der beim tüv hat mir das so erklärt:
jeder tacho zeigt ca 3-5 km/h mehr an!
(habe ich auch auf dem weg zum tüv festgestellt als ich mit navi fuhr das bei 140 laut tacho 143 angezeigt hat...das navi is nämlich genauer als der tacho meinte er
prüfer meinte das mein tacho jetzt mit den neuen reifen 100% genau is weil der abrollumfang ja größer is...
eingetragen ab vom hof auf die bahn, navi an....100 gefahren laut tacho...jetzt kommts ...auch 100 aufem navi
endlich bin ich das prob mit der eintragung los...ma sehn was als nächstes kommt^^
ohne probleme!!!
die reifen die drauf sind sind 185/55....wegen der 55 hätte der tacho eigentlich bei 100 km/h 97,97 angezeigt und somit hätte er nachgestellt werden müssen...is aber nich so!!!
der beim tüv hat mir das so erklärt:
jeder tacho zeigt ca 3-5 km/h mehr an!
(habe ich auch auf dem weg zum tüv festgestellt als ich mit navi fuhr das bei 140 laut tacho 143 angezeigt hat...das navi is nämlich genauer als der tacho meinte er
prüfer meinte das mein tacho jetzt mit den neuen reifen 100% genau is weil der abrollumfang ja größer is...
eingetragen ab vom hof auf die bahn, navi an....100 gefahren laut tacho...jetzt kommts ...auch 100 aufem navi

endlich bin ich das prob mit der eintragung los...ma sehn was als nächstes kommt^^