Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

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Cybion

Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

Beitrag von Cybion »

Hallo zusammen,
wieviele NSL darf ein Auto haben?
Serie bei meinem Corsa B Baujahr 95 ist eine auf der linken Seite.
Hab mal getestet: rechts würde auch funzen, nur sind da so Nasen im Rücklicht das der Glaskörper nicht durchpasst.
Darf ich die Nasen wegmachen und eine zweite NSL in Betrieb nehmen?
In der Suche hab ich leider nix passendes gefunden.

Gruß Cybion.
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mibo
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Re: Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

Beitrag von mibo »

reicht dir eine nich oder wozu willste 2 haben
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kieler-corsa

Re: Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

Beitrag von kieler-corsa »

kannst ohne probleme 2 in betrieb nehmen. ist legal ;)
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GSI-Town
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Re: Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

Beitrag von GSI-Town »

Rausbrechen den Rotz Lampe rein und Gut ;)
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hermmie

Re: Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

Beitrag von hermmie »

Ich glaube mein Fahrlehrer hatte mir irgendwann mal gesagt das man sich so viele Zusatzscheinwerfer ans Auto basteln darf wie man will, solange die alle angeschlossen sind und funktionieren, aber keine Garantie drauf ;)
MafiaTjG
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Re: Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

Beitrag von MafiaTjG »

Also ich weis ja nicht ob hier keiner die Suche benutz oder nicht in der Lage dazu ist , Thema gab es bestimmt schonmal 1000000000²³ desweiteren hat sich der Gesetzgeber klipp und klar Festgelegt.


Nebelschlußleucht ist Links oder Mittig angebracht !

Und wer jetzt sagt aber BMW AUDI MERCEDES haben es aber anders.
Es gibt immer ausnahmen, also macht es oder laßt es

Ps. bei einigen sind auf der beifahrerseite keine kabel fuer die nebelschlussleuchte vorhanden
RydeOrDie
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Re: Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

Beitrag von RydeOrDie »

im gegensatz zu neuern Autos hat der B Corsa immerhin Platz für 2 Rückfahrscheinwerfer und auch 2 Nebelschlussleuchten...cool ne?

hab auch 2 NSL's...praktisch wenn z.B mal die Lampe vom Rückfahrlicht kaputt ist..macht man die andere auch raus und fährt einfach mit beiden NSL's
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iMacAlex

Re: Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

Beitrag von iMacAlex »

Servus!

Hier ein passender Gesetzestext ;)

§ 53d StVZO Nebelschlußleuchten - JUSLINE Deutschland

Es muss eine vorhanden sein und es dürfen zwei vorhanden sein :D

Hab bis jetzt in den zwei Jahren wo ich meinen Corsa hab die NSL nur einmal für 5 Km gebraucht :)
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Waldbrand
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Re: Beleuchtung - wieviele NSL zulässig?

Beitrag von Waldbrand »

hermmie hat geschrieben:Ich glaube mein Fahrlehrer hatte mir irgendwann mal gesagt das man sich so viele Zusatzscheinwerfer ans Auto basteln darf wie man will, solange die alle angeschlossen sind und funktionieren, aber keine Garantie drauf ;)


Dann hat er seine Zulassung wohl auf der Kirmes gewonnen. Naja, Fahrlehrer meinen auch meistens, sie haben die Weisheit mit Löffeln gefressen :vogel:


Auch andere hier meinen, sie haben die Weisheit mit Löffeln gefressen. Bevor ihr hier irgendwelche "hab ich mal gehört" oder "ich glaube dass..." Geschichten auftischt, überlegt mal, obs wirklich was zu sagen gibt, oder ob es vielleicht nicht ganz richtig sein könnte.


Hier mal ein Auszug aus der StVZO, der Straßenverkehrszulassungsordnung:

STVZO hat geschrieben: § 53d Nebelschlussleuchten.

(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.


(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.


(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Damit wären wir schon fast am Ziel, fehlt nur noch die Frage, ob beide Corsa Rücklichter ein Prüfzeichen für Nebelschlussleuchten haben.
Auf beiden muss sich ein "F" befinden.
Waldbrand hat geschrieben: Prüfzeichen für Heckleuchten:

A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
Auch wenns übertrieben bürokratisch ist, aber so ist Deutschland :D
Auf meinen Rückleuchten war das Prüfzeichen für NSL links und rechts, also kein Problem, will aber hier nicht pauschalisieren.
Hoffe, geholfen zu haben!
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