Waldbrand hat geschrieben:Ich kenne die Freigabebescheinigung der Opel-Scheinwerfer nicht!
Brauche ich auch nicht, da die Scheinwerfer kein Prüfzeichen für Gasentladungslampen haben. Auch die schwarzen Hella Scheinwerfer und die Angeleyes haben keine Freigabe... wer hätte das gedacht?
Da nützt eigentlich alles nix, so lange die Scheinwerfer in die das Set eingebaut wird, kein Prüfzeichen haben, ist die Eintragung ohne Lichttechnisches Gutachten wertlos, wer trotzdem TÜV bekommt, viel Spaß, und hoffen dass man in keinen Unfall verwickelt wird... Fährt Dir einer Rein, und behauptet Du hast Ihn geblendet, schickt die gegnerische Versicherung schnell einen Gutachter, und die fragen dann nach dem Lichttechnischen Gutachten.
Dann ist es egal, ob eingetragen oder nicht!
Ich will hier nicht den Spielverderber spielen, aber jeder sollte sich das Risiko vor Augen halten
Das ist richtig, die Freigabebescheinigung des Scheinwerfers braucht man nicht zu wissen.
Der Brenner muss mit den H4-Hallogenleuchtmitteln in Einklag gebracht werden. Dazu muss der Brennpunkt und der Sockel in Übereinstimmung gebracht werden. Auf Temperaturen ist nur untergeordnet zu achten, da der Xenon-Brenner weniger Wärme produziert als ein Halogenleuchtmittel.
Wenn eine Firma solch eine Serienproduktion, inklusive TÜV, aufbaut, Dann werden die obigen Voraussetzungen amtlich geprüft sein. Somit hat dann der Brenner eine Freigabe für H4 Scheinwerfer und der Scheinwerfer braucht keine Freigabe für Xenon!
Somit muss lediglich abgeklärt werden, ob der Xenon-Brenner eine Freigabe für H4 oder H3 oder H7 besitzt, auf das Scheinwerfergehäuse kommt es dann nicht mehr an.
little-blue