Abstand Stoßstange- Straße

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Bommels-1,2.16v
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Abstand Stoßstange- Straße

Beitrag von Bommels-1,2.16v »

Hi, wollte mal wissen ob es einen richtwert, für den Abstand von meiner Frontstoßstange bis zur Straße gibt. Oder wieviel Platz habt ihr da so?
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yakoli

Re: Abstand Stoßstange- Straße

Beitrag von yakoli »

&quot hat geschrieben:Mindestbodenfreiheit
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...]
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben ebenda Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wieviel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.

In Österreich hat das Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine gleichlautende Zulassungbestimmung verbindlich in Kraft gesetzt mit der Verordnung 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000.


Mindestabstände

Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:

• Lichtaustrittskante 500mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Viele dieser Paragrafen wurden angepasst und entsprechen der Richtlinie ECE-R-48 der europäischen Union zu „Technische Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können - Regelung 48 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleutungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ [1]
u n d 1 0 z e i c h e n
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DaPinky

Re: Abstand Stoßstange- Straße

Beitrag von DaPinky »

• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO



ups....das wusst ich nich....also mal lieber beim tüv die dinger von der lippe wegnehmen :)
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gewissen
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Re: Abstand Stoßstange- Straße

Beitrag von gewissen »

Zusätzlich zu den Scheinwerferbedingungen (50cm)

Gibt der TüV an, das das Auto nicht tiefer als 8cm sein darf. (also mindestbodenfreiheit 8cm, nicht drunter)
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insane

Re: Abstand Stoßstange- Straße

Beitrag von insane »

gewissen hat geschrieben:Zusätzlich zu den Scheinwerferbedingungen (50cm)

Gibt der TüV an, das das Auto nicht tiefer als 8cm sein darf. (also mindestbodenfreiheit 8cm, nicht drunter)

Das ist aber keine gesetzliche Vorschrift. Eher ein Richtwert.
Viele TÜV-Stellen handhaben das so, dass gesagt wird, die Grube/Bühne hat ne 8cm Kante, und was nicht drauf kommt, wird nicht geprüft. Theoretisch ist aber auch ne Bodenfreiheit von einem cm eintragbar. Da muss man sich dann nur den passenden TÜVer suchen. ;)
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Bommels-1,2.16v
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Re: Abstand Stoßstange- Straße

Beitrag von Bommels-1,2.16v »

Naja hab ja nen gewindefahrwerk, hab es gestern auch versucht etwas höher zu machen, da ich nur 6cm hatte und es ist halt zu tief.Nur leider ist das schon paar jahre alt, und wurde in der ganzen zeit bloß 2 mal gefettet. Linke seite ging 1A Rechts verisses. Hab mich dann entschlossen, ein neues zu verbauen. Hab das alte auch gleich raus gemacht. Um am rechten den ring mal irghendwie zu lösenm, aber nichts die schlüssel gingen nach ner zeit nicht mehr immer drüber gerutscht, Grosse Rohrzange auch nichst dann blieb nur gewallt. Hammer und Meisel aber bevoor sich was drehte ist er gerissen und auf gesprungen.
Also die richtiege Pflege ist da wircklich angebracht. Aber es hat guten dienst geleistet, aber lies sich nicht anders machen.
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TEKORone

Re: Abstand Stoßstange- Straße

Beitrag von TEKORone »

also meiner is jetz um genau zu sein 7,5 cm vom boden entfernt und es gab eigentlich noch nie probleme ^^
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