TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
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TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
hallo an alle die erfahrungen mit tüv, polizei und wochenkennzeichen haben ;-)
also mein c20xe corsa soll jetzt in den nächsten wochen wieder auf die str gelassen werden ;-)
leider nur noch 3 mon tüv drauf ;-( jetzt die frage soll ich mir den stress machen und neuen tüv machen? ich hab ja schon die vorahnung das es probleme geben könnt... oder lieber ab und zu mal mit wochenkennzeichen fahren... ok das kostet mich dann mal 70euro pro woche aber dafür kein ärger (denn soweit ich weiss ist es egal ob der motor laut, und sachen nicht eingetragen sind, solange die wichtigen sachen wie beleuchtung und bremsen usw funktionieren...
denn das probelm ist folgende sachen weiss ich schon vor dem tüv:
zu tief, 2cm vom stabi zum boden...
zu laut mit dem rotkäppchen und der gruppe A anlage (obwohl rotkäppchen und offener sportluftfilter eingetragen sind...
ok felgen sind nicht eingetragen, aber ist alles abgedeckt
der halter für die abschleppstange ist nicht vorhanden
ok das wäre es erstmal was mir so einfällt
was habt ihr den so für erfahrungen gemacht, denn habe ja schon oft gehört das man trotz eintragung und tüv probleme mit der polizei hat...
mfg jan
also mein c20xe corsa soll jetzt in den nächsten wochen wieder auf die str gelassen werden ;-)
leider nur noch 3 mon tüv drauf ;-( jetzt die frage soll ich mir den stress machen und neuen tüv machen? ich hab ja schon die vorahnung das es probleme geben könnt... oder lieber ab und zu mal mit wochenkennzeichen fahren... ok das kostet mich dann mal 70euro pro woche aber dafür kein ärger (denn soweit ich weiss ist es egal ob der motor laut, und sachen nicht eingetragen sind, solange die wichtigen sachen wie beleuchtung und bremsen usw funktionieren...
denn das probelm ist folgende sachen weiss ich schon vor dem tüv:
zu tief, 2cm vom stabi zum boden...
zu laut mit dem rotkäppchen und der gruppe A anlage (obwohl rotkäppchen und offener sportluftfilter eingetragen sind...
ok felgen sind nicht eingetragen, aber ist alles abgedeckt
der halter für die abschleppstange ist nicht vorhanden
ok das wäre es erstmal was mir so einfällt
was habt ihr den so für erfahrungen gemacht, denn habe ja schon oft gehört das man trotz eintragung und tüv probleme mit der polizei hat...
mfg jan
Re: TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
Mit dem Kurzzeitkennzeichen darfst du nicht "rumfahren" sondern nur Überführungs- und Prüffahrten machen.
Re: TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
... Und auch in dem Fall muss das Fahrzeug Verkehrstauglich sein.Stef hat geschrieben:Mit dem Kurzzeitkennzeichen darfst du nicht "rumfahren" sondern nur Überführungs- und Prüffahrten machen.
Re: TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
es muss verkehrssicher sein.... wenn eine gefährdung von dem fahrzeug ausgeht kann das auch stilgelegt werden trotz wochenzulassung,...... nicht im gleichen rahmen wie mit der normalen zulassung aber wenn man es übertreibt und der meinung ist man sei unantastbar kann man schnell eines besseren belehrt werden....
zudem die wochenzulassung wie oben schon genannt nur zu probe- bzw überführungsfarten genutzt werden darf..... sollte man also nachweisen können dass es sich bei der fahrt um keine probefahrt bzw überführung handelt kann das auch teuer werden....
zudem die wochenzulassung wie oben schon genannt nur zu probe- bzw überführungsfarten genutzt werden darf..... sollte man also nachweisen können dass es sich bei der fahrt um keine probefahrt bzw überführung handelt kann das auch teuer werden....
Re: TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
ja jetzt aber mal ersthaft, wer will dir das nachweisen???
du kannst immer sagen das es das auto von dem bekannten und du willst es kaufen. deshalb die fahrt..
du kannst immer sagen das es das auto von dem bekannten und du willst es kaufen. deshalb die fahrt..
Re: TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
Na wenn das Auto "halbwegs normal" ist sollte das klappen, wir machen nächste Woche Ringtausch mit 4 Autos in 3 Bundesländern mit einer Nummer, wie soll ich da bitte nachweisen das ich keine Belustigungsfahrt mache. Der Leasingrücklaufer kommt ohne Nummer, der Jahreswagen bekommt die Nummer vom alten Normalen, der alte Normale bekommt meine Nummer vom Winterauto und das Winterauto bekommt noch mal Schilder dran um die 15 monate Tüv abzufahren, somit kann ich fast nicht nachweisen warum ich die gelbe Nummer dranhabe. Gibt nur ein Kaufvertrag der Rest ist Tausch.
Re: TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
Wenn du mit dem Kurzzeitkennzeichen z.B. aufm Opeltreffen aufschlägst wird dir die Argumentation zu Probe- oder Überführungsfahrt zumindest seeehr schwer fallenerny84 hat geschrieben:ja jetzt aber mal ersthaft, wer will dir das nachweisen???

Auch beim Einkaufen im Supermarkt wirds schon grenzwertig. Wobei das alles halb so wild ist. Mein Kumpel ist damit auch ganz normal rumgefahren. Solange man sich dann nicht gerade "mutwillig" mit der Polizei anlegt hat man glaube ich kaum was zu befürchten.
Re: TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
..das ist shcon alles klar, nur wollte ich damit ja auch nur sagen dass keiner der meinung sein sollte den freifahrtschein zu haben, da der schuss auch gemein nach hinten losgehen kann.....
das kaum etwas gesagt wird ist shcon klar,...... aber wenn nen verdacht besteht sollte der beschuldigte in dem fall schon gehörig aufpassen was er wie sagt, da das alles zu wahrheitsfindung dann auch genutzt wird..... und vieles kann man auch recht schnell überprüfen
das kaum etwas gesagt wird ist shcon klar,...... aber wenn nen verdacht besteht sollte der beschuldigte in dem fall schon gehörig aufpassen was er wie sagt, da das alles zu wahrheitsfindung dann auch genutzt wird..... und vieles kann man auch recht schnell überprüfen
Re: TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
Vor allem verstehe ich nicht, warum er nicht die paar Dinge erleigt und dann zum TÜV!???
Erstmal zu tief ist unsinnig! Steht nichts in der STVO wie tioef ein Auto sein darf sondern nur mindest höhen für die Beleuchtung!!!!
Dann ein Abschlepphaken ist auch nicht sooo schwer hauptsache er ist vorhanden! Ob versteckt oder schnell montierbar egal! ^^
Räder ok sollte kein Problem sein udn mit lUffi und co! Richtigen TÜVer finden! Des sind ja alles noch halb so wilde Dinge!
Erstmal zu tief ist unsinnig! Steht nichts in der STVO wie tioef ein Auto sein darf sondern nur mindest höhen für die Beleuchtung!!!!
Dann ein Abschlepphaken ist auch nicht sooo schwer hauptsache er ist vorhanden! Ob versteckt oder schnell montierbar egal! ^^
Räder ok sollte kein Problem sein udn mit lUffi und co! Richtigen TÜVer finden! Des sind ja alles noch halb so wilde Dinge!
- Insomaniac
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- Registriert: Mo 17. Apr 2006, 13:40
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Re: TÜV vs Wochenkennzeichen (was sagt die polizei?)
Naja des stimmt net ganz du musst eine Mindestbodenfreiheit von 7 cm zu einer Starren befestigung am FZG haben z.b Auspuff oder Stabi usw. und min 5 cm zu einer Elastischen z.b Gummi lippe an der Stoßstange!!R4MP hat geschrieben:
Erstmal zu tief ist unsinnig! Steht nichts in der STVO wie tioef ein Auto sein darf sondern nur mindest höhen für die Beleuchtung!!!!
Ich versteh aber a net wie du damit dann rumfahren wilst mit 2 cm Bodenfreiheit zum Stabi da bleibst doch an jeder kleinen erhebung hängen geschweige dem was passiert wenn de in ne Bodenwelle fährst!!
Des mit dem Kurzeitkennzeichen geht soweit am besten du lässt dich net erwisch und legst dich net unbedingt mit den cops an oder fährst ohne Auspuff dass des ding laut ist wie Atze!!
Wie heists immer so schön Wo kein Kläger da kein Richter!!
oder noch besser mach des Ding Tüv fertig und dann ab zum Tüv eintragen und dann kannst legal rumfahren!!
MFG