Nebelscheinwerfer HINTER Racegitter

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schräubärli

Nebelscheinwerfer HINTER Racegitter

Beitrag von schräubärli »

Wie's die Überschrift schon sagt, hat wer da Erfahrung mit? Es würden zwar auch die vom GSI passen (siehe Userpic), find ich aber net so doll. MFG
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caliber
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Re: Nebelscheinwerfer HINTER Racegitter

Beitrag von caliber »

Also 1. behaupte ich dass das überhaupt nichts bringt! ;)

Und ICH habe mal beim TÜV gesehen, wo bei einem 3er Golf die Blinker hinter dem Gitter verbaut waren ... das war da aber auch mit Auflagen ohne ende geregelt (riesige Blinker, Seitenblinker, SW ohne Blinker etc.)

Also sieht es höchstwahrscheinlich sehr schlecht für Nebelscheinwerfer aus!

Vielleicht postet ja jemand anders hier noch Erfahrungen etc.
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schräubärli

Re: Nebelscheinwerfer HINTER Racegitter

Beitrag von schräubärli »

Danke für den ersten Tip! Bin gerade noch am forschen von wegen Stvo, Stvzo, ECE, usw. Aber bisher hab ich noch nix gefunden, was das verbietet, aber auch nicht, was das erlaubt. Aber ich denke mir, das das eigentlich kein problem darstellen sollte, da bei den meisten Racgittern der Drath so is is, dass es die Beleuchtung nicht stören sollte...
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Waldbrand
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Re: Nebelscheinwerfer HINTER Racegitter

Beitrag von Waldbrand »

Musst halt eintragen lassen, dann isses ok.
Denn so beeinträchtigst Du die Linse, und somit erlischt die Betriebserlaubnis.
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Fireproof
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Re: Nebelscheinwerfer HINTER Racegitter

Beitrag von Fireproof »

und wenn ich serienmäßig garkeine neblers hab?
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iMacAlex

Re: Nebelscheinwerfer HINTER Racegitter

Beitrag von iMacAlex »

Fireproof hat geschrieben:und wenn ich serienmäßig garkeine neblers hab?
Servus!

E-Prüfzeichen reicht (und das große "B" (für Nebelscheinwerfer)) und die Anbauvorschriften müssen eingehalten werden ;)

Hab das alles selber hinter mir ;)

@Schräubärli
Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Allerdings gibts ja auch diese Rechteckigen Nebelscheinwerfer mit dem schwarzen Schutzgitter...Oder du fährst zum TÜV und frägst nach und lässt es dir schriftlich geben.
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