Frage wegen tüv ect..
Moderatoren: TBX, Capu, Zero, blackdevil2k1
Re: Frage wegen tüv ect..
Soweit ich weiss, haben gibts es nur wenige Federn mit ABE, zb die von Vogtland haben ABE (auch nur bestimmte). Wenn man aber nen LBR hat, musste dann trotz ABE eintragen lassen, steht auch so drin.
Re: Frage wegen tüv ect..
Der Unterschied zwischen ABE und Gutachten ist manchem hier nicht sooo klar, gelle. Gibt natürlich auch Fahrwerke mit ABE. Die Vogtland-Federn gibt`s z.B. auch mit Dämpfern als Komplettfahrwerk und das hat dann auch eine ABE.
Also, hast du die Winterreifen noch drauf u baust dein Fahrwerk ein wird es dir vom Tüv eingetragen. Im FAHRWERKSGUTACHTEN wird stehen, dass für Freigängigkeit zu sorgen ist, was mit der Serienbereifung vermutlich kein Problem darstellt. Und schwupp, schon ist`s eingetragen .....
Kommen später deine neuen Felgen/Reifen dazu, musst du die mit dem dazugehörenden GUTACHTEN natürlich auch eintragen lassen! Und im FELGENGUTACHTEN steht natürlich drin, dass für ausreichend Platz im Kotflügel zu sorgen ist! Und diese Auflage des FELGENGUTACHTENS musst du natürlich erfüllen!
ZWEI NEUE (eintragungspflichtige!) TEILE heißt natürlich auch ZWEI ABNAHMEN bzw. Eintragungen!!! Wo ist also das Problem?????? Würdest du neue Felgen u Fahrwerk gleichzeitig montieren, sparst Du dir zwar einen TÜV-Termin, aber eingetragen werden natürlich ZWEI Dinge!! Ob der TÜV "Mengenrabatt" bei 2 Eintragungen (gleichzeitig) gewährt weiß ich leider nicht
Und insoweit irrt sich natürlich unser "Chaosverhinderer" batzundbaum, da du natülich NICHT mit dem neuen Fahrwerk rumgurken darfst, sondern dieser Einbau sofort eintragungspflichtig wird! Und ABE`s für 60/40 Fahrwerke müssen leider erst noch erfunden werden
Also, hast du die Winterreifen noch drauf u baust dein Fahrwerk ein wird es dir vom Tüv eingetragen. Im FAHRWERKSGUTACHTEN wird stehen, dass für Freigängigkeit zu sorgen ist, was mit der Serienbereifung vermutlich kein Problem darstellt. Und schwupp, schon ist`s eingetragen .....
Kommen später deine neuen Felgen/Reifen dazu, musst du die mit dem dazugehörenden GUTACHTEN natürlich auch eintragen lassen! Und im FELGENGUTACHTEN steht natürlich drin, dass für ausreichend Platz im Kotflügel zu sorgen ist! Und diese Auflage des FELGENGUTACHTENS musst du natürlich erfüllen!
ZWEI NEUE (eintragungspflichtige!) TEILE heißt natürlich auch ZWEI ABNAHMEN bzw. Eintragungen!!! Wo ist also das Problem?????? Würdest du neue Felgen u Fahrwerk gleichzeitig montieren, sparst Du dir zwar einen TÜV-Termin, aber eingetragen werden natürlich ZWEI Dinge!! Ob der TÜV "Mengenrabatt" bei 2 Eintragungen (gleichzeitig) gewährt weiß ich leider nicht
Und insoweit irrt sich natürlich unser "Chaosverhinderer" batzundbaum, da du natülich NICHT mit dem neuen Fahrwerk rumgurken darfst, sondern dieser Einbau sofort eintragungspflichtig wird! Und ABE`s für 60/40 Fahrwerke müssen leider erst noch erfunden werden
Re: Frage wegen tüv ect..
Und insoweit irrt sich natürlich unser "Chaosverhinderer" batzundbaum, da du natülich NICHT mit dem neuen Fahrwerk rumgurken darfst, sondern dieser Einbau sofort eintragungspflichtig wird! Und ABE`s für 60/40 Fahrwerke müssen leider erst noch erfunden werden
seh ich ein wenig anders. . . ..!
hatte mir anfang des jahres auch nen FK 60/40 gekauft (jaja über ebay ---> und hab trotzdem keinerlei Probs) dieses wurde eingebaut vom guten alten BadBoy (danke nochma), er hat auch gleich noch ne Achs-/Spurvermessung gemacht & Fertig war es.
Auto tiefer ---> Härter ---> Geiler und da war ne ABE dabei oder denkt ihr wirklich ich fahr nen halbes Jahr ohne Betriebserlaubnis rum ????
Ok ich wurde nicht angehalten aber selbst wenn, was hätten Sie machen sollen?, waren ja alle wichtigen BlättchenZ vorhanden

Re: Frage wegen tüv ect..
verzeih mir meine ungläubigkeit... aber das ding möcht ich gern mal sehn... wenn´s geht einscannen und an mich mailen... capu@corsa-tigra.de... dank dir!
Re: Frage wegen tüv ect..
@ kroete: da sieht man mal wieder wie richtig ich mit Satz 1 meines vorigen Beitrags lag! Denn Du hast gaaaaanz SICHER KEINE ABE für dein 60/40 Fahrwerk, sondern allenfalls ein GUTACHTEN! Und das werter Verkehrsteilnehmer ist eintragungspflichtig!!! Und wenn du das bislang nicht gemacht hast, fährst du ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend.
Solltest einfach mal dein GUTACHTEN durchlesen, denn diese Kröte die du uns hier verkaufen willst, werden wir nicht schlucken
Solltest einfach mal dein GUTACHTEN durchlesen, denn diese Kröte die du uns hier verkaufen willst, werden wir nicht schlucken