so meine frage
ist es erlaubt das ich die beiden led´s als tagesfahrlicht nutze und wenn ich licht an habe nur die ringe (mit abblendlicht)

was sagt der tüv (und die männer aus´n trachten verein)

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opel-doc hat geschrieben: was sagt der tüv (und die männer aus´n trachten verein)
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Sorry, volllkommener Blödsinn!!!sgtsaad hat geschrieben:Zu dem Tagfahrlicht kann ich dir leider nix sagen, aber wenn ein ordentlicher TÜV dir was einträgt, kann dir der "Trachtenverein" eigentlich garnix![]()
Das E-Prüfzeichen ist immer bezogen auf eine bestimmte Eignung. Die Kennbuchstaben, als was der Scheinwerfer alles geprüft ist, stehen beim E-Prüfzeichen.opel-doc hat geschrieben:naja ich war dort der sagte zu mir ist ein e zeichen da ist das egal
entweder nimmst seine hilfe an oder läßt es bleibenopel-doc hat geschrieben:damit willst mir sagen das du mehr ahnung hast als ein prüfer beim tüv-nord
na denn